Impressum & AGB
Die Künstlerin „Frau Rechtsanwältin“
Romy Graske
(siehe Kontaktdaten der Rechtsanwaltskanzlei)
Rechtsanwaltskanzlei Romy Graske
Rechtsanwältin Romy Graske
Kanzleisitz Berlin*
(*Zustellungsfähige Postanschrift erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Ich bitte aufgrund der aktiven Nutzungspflicht des beA ab dem 01.01.2022 um Zustellung ausschließlich per beA).
Tel.: +49 (0) 176 / 522 970 51
Fax: +49 (0) 30 / 513 05 680
E-Mail: info(at)romygraske.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG:
DE 314213625
Berufszulassung und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwältin Romy Graske ist als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied in der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer des Landes Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE- Berufsregeln)
Diese berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Für die Tätigkeit der Rechtsanwältin Romy Graske besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
Versicherungsschutz besteht für die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören und genügt den Anforderungen des § 51 BRAO.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Wie jede andere Rechtsanwaltskanzlei sind wir nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass eine Meinungsverschiedenheit mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt von uns nicht beigelegt werden kann, bieten wir eine interne Streitschlichtung an. Wenden Sie sich bitte hierzu über die oben genannten Kontaktdaten an uns.
Haftung für Inhalte:
Die auf dieser Website und die über diese Website aufrufbaren Inhalte in den sozialen Netzwerken stellen keine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung von Inhalten der Website und die über diese Website aufrufbaren Inhalte in den sozialen Netzwerken oder dem Vertrauen auf deren Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Romy Graske
Kanzleisitz Berlin
(in der Fassung vom 10.12.2024)
Für Geschäftsbeziehungen mit der Rechtsanwaltskanzlei Romy Graske (nachfolgend: „die Kanzlei“ oder „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen.
Der beauftragende Mandant (m/w/d) wird nachfolgend als „Auftraggeber“ oder „Mandant“ bezeichnet.
A. Zustandekommen des Mandatsvertrages
1. Anfragen an die Kanzlei (per Brief, Fax, Email, Telefonat, Gespräch, über Soziale Medien wie Facebook oder Messenger Dienste wie WhatsApp, Instagram etc.) sind für beide Parteien ebenso unverbindlich wie das Dienstleistungs- und Informationsangebot der Kanzlei auf der Internetseite unter https://romygraske.de. Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn der Mandant die Kanzlei mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt und die Kanzlei erklärt, das Mandat zu übernehmen.
2. Ein Mandatsvertrag kommt dabei ausschließlich zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zustande.
B. AGB des Mandanten
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen in der vorliegenden Fassung. Geschäftsbedingungen des Mandanten sind daneben nicht anzuwenden.
C. Umfang und Ausführung des Auftrags
- Die Kanzlei legt der Bearbeitung, die vom Mandanten erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen und Dokumente als richtig, vollständig und ordnungsgemäß zugrunde. Die Beurteilung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Auskünfte, Unterlagen und Dokumente ist nicht Gegenstand des erteilten Auftrags.2. Gegenstand des Auftrags ist lediglich die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg. Die Kanzlei übernimmt keine Aufgaben der Geschäftsführung. Die Kanzlei ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse ihrer Leistungen nicht verantwortlich. Wenn die Kanzlei einen Berater (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.Ä.) empfiehlt, den Kontakt zu einem Berater zwecks Umsetzung einer empfohlenen Maßnahme herstellt oder die Kommunikation mit einem Berater für den Mandanten führt, übernimmt die Kanzlei für diese unverbindliche Empfehlung und diesen zusätzlichen Service sowie für die Handlungen des Beraters keine Haftung.
3. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe legt die Kanzlei nur nach Annahme eines darauf gerichteten und von der Kanzlei angenommenen Auftrags ein.
4. Der Auftrag wird der Rechtsanwaltskanzlei Romy Graske erteilt. Zur Sachbearbeitung können auch (freie) Mitarbeiter oder sonstige, sorgfältig ausgewählte fachkundige Dritte herangezogen werden. Die Kanzlei ist berechtigt, im Rahmen der Mandatsarbeit Berufsträgern Untervollmacht zu erteilen und nach eigenem Ermessen mit der Ausführung des Auftrags vollständig zu betrauen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Kanzlei, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
5. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich im Mandatsauftrag mit der Kanzlei anders vereinbart.
6. Der Bearbeitung des Mandats wird ausschließlich deutsches Recht zugrunde gelegt.
D. Kommunikation
1. Der Mandant stimmt der Kommunikation via Telefax, E-Mail, Sozialen Medien (wie Facebook o.ä.) oder Messenger-Diensten (wie WhatsApp, Skype etc.) zu. Dies gilt auch für den Verkehr zwischen der Kanzlei und Dritten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Mandats. Der Mandant ruft Nachrichten mindestens einmal pro Tag ab und sorgt dafür, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Nachrichten haben. Für technisch bedingte Verzögerungen oder Nicht-Übermittlungen von Nachrichten kann die Kanzlei unabhängig vom Versandwege leider keine Haftung übernehmen. Sofern der Mandant einen bestimmten Kommunikationsweg nicht nutzen möchte (beispielsweise WhatsApp) hat er die Kanzlei hierüber schriftlich zu informieren.
2. Der Mandant teilt der Kanzlei eine Änderung der eigenen Adress- und Kommunikationsdaten unverzüglich mit. Gleiches gilt für Abwesenheitszeiten, während derer der Mandant nicht zu erreichen ist. Die vom Mandanten bekannt gegebenen Adress- und Kommunikationsdaten gelten bis zu einer Mitteilung an die Kanzlei über ihre Änderung als zutreffend.
3. Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E- Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Kanzlei mit. Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail Programms anpassen.
4. Für den Fall, dass der Mandant den Namen und die Kontaktdaten einer von ihm gewählten Kontaktperson an die Kanzlei übermittelt, ist die Kanzlei zugleich berechtigt, der genannten Kontaktperson die notwendigen Informationen hinsichtlich des Mandatsverhältnisses zu übermitteln.
5. Die Kommunikation mit der Kanzlei kann wahlweise auch auf Englisch erfolgen. Die Kanzlei kann jedoch keine Haftung für Missverständnisse bei Übersetzungen und Erläuterungen auf Englisch übernehmen. Im Zweifel hat die deutsche Erklärung oder die deutsche Fassung von Unterlagen (insbesondere des Mandatsauftrages) immer Vorrang.
E. Abrechnung
1. Die zu entrichtende Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand zu den nachfolgenden Stundensätzen für Rechtsanwälte und sonstige Assistenten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird (sog. Zeithonorar).
Rechtsanwälte: 250,00 EUR netto zzgl. USt*
Assistenten: 100,00 EUR netto zzgl. USt*
*(zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer)
Die Tätigkeiten der Kanzlei werden minutengenau erfasst und abgerechnet. Hierfür verwendet die Kanzlei ein automatisiertes Zeiterfassungssystem (Kanzleisoftware Actaport). Zu jeder Rechnung erhält der Mandant eine Leistungsübersicht mit Zeitangaben über die durchgeführten Tätigkeiten, sofern nicht ein Pauschalhonorar vereinbart worden ist.
2. Die Kanzlei hat das Recht, vor Beginn mit den beauftragten Tätigkeiten und zu jeder Zeit während des Mandatsverhältnisses einen Kostenvorschuss nach eigenem Ermessen zu verlangen, unabhängig davon welche Honorarart vereinbart worden ist.
3. Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post, Telefon, Gerichts- oder Notarkosten) sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
4. Im Falle der Bewilligung von Beratungshilfe, sind mit dieser alle Kosten der Kanzlei abgegolten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Angelegenheit, für die Beratungshilfe bewilligt wurde, gegenüber dem Mandanten entstehen. Die Kanzlei darf darüber hinaus keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachträglich aufgehoben oder fallen die Voraussetzungen aus sonstigen Gründen weg, hat die Kanzlei Anspruch auf Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
5. Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten gegen den Gegner, die Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte werden in Höhe der Kostenansprüche der Kanzlei an die Kanzlei abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Die Kanzlei nimmt die Abtretung an.
6. An die Kanzlei geleistete Zahlungen Dritter (Gegner, Rechtsschutzversicherung, Sonstige) verwahrt die Kanzlei bis zum Abschluss des Mandats als Fremdgeld für den Mandanten, soweit die Kanzlei sie nicht mit offenen Ansprüchen auf Vergütung, Auslagen und Zinsen aus derselben oder einer anderen Rechtssache des Mandanten verrechnet.
7. Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinne des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
8. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
9. Mehrere Mandanten in einer Rechtssache sind Gesamtschuldner der Kostenansprüche der Kanzlei.
F. Hinweise zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
1. Der Mandant wurde vor Abschluss und Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung darauf hingewiesen, dass sich die gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen können, die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigen kann und die vereinbarte Vergütung nicht niedriger als die gesetzliche Vergütung sein darf.
2. Für den Fall, dass die gesetzliche Vergütung für die vereinbarte Tätigkeit über dem vereinbarten Pauschal- oder Zeithonorar liegt, ist die gesetzliche Vergütung maßgeblich. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Vergütungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden sollte.
3. Der Auftraggeber wurde vor Abschluss und Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung darauf hingewiesen, dass die Staatskasse, eine gegnerische Partei oder ein Verfahrensbeteiligter im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
G. Pflichten des Mandanten
1. Die Kanzlei kann den Auftrag des Mandanten nur dann ordnungsgemäß bearbeiten, wenn der Mandant entsprechend mitwirkt. Der Mandant übergibt der Kanzlei daher unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und zwar so rechtzeitig, dass der Kanzlei eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
2. Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
3. Während der Dauer des Mandats kommuniziert der Mandant nur nach vorheriger Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, (Rechtsschutz-) Versicherungen, Behörden und der Gegenseite und deren rechtlichen Beratern.
4. Terminabsagen teilt der Mandant der Kanzlei mindestens 24 Stunden vorher mit. Andernfalls behält sich die Kanzlei vor, etwaigen bereits entstandenen Prüfungsaufwand in Rechnung zu stellen.
H. Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung der Kanzlei im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist auf einen Betrag von 1.000.000,00 EUR (in Worten: eine Million Euro) begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung richtet sich nach Maßgabe des § 52 Bundesrechtsanwaltsordnung in seiner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
2. Für den Fall, dass im Rahmen der beauftragten Tätigkeit Bezüge zu einer ausländischen Rechtsordnung auftreten, erklärt der Rechtsanwalt hiermit ausdrücklich keine Rechtsauskünfte zu Rechtsfragen, die ausländischem Recht unterliegen, zu erteilen. Der Rechtsanwalt erbringt seine Rechtsdienstleistungen ausschließlich im deutschen Recht.
I. Mandatskündigung
1.Beide Parteien haben das Recht zur jederzeitigen, sofortigen Kündigung des Mandatsvertrages.
2. Im Falle der Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber kann der Anspruch der Kanzlei auf Vergütung sofort in voller Höhe gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, auch wenn vorab Ratenzahlung vereinbart wurde.
J. Verschwiegenheit und Datenschutz
1. Die für die Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und die übrigen Mitarbeiter (m/w/d) unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Verschwiegenheit.
2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Kanzlei in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
3. Gegenüber den folgenden Dienstleistern entbindet der Mandant die Kanzlei von der Verschwiegenheitspflicht, sofern und soweit dies für eine sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlich-inhaltlicher sowie administrativer Hinsicht sinnvoll ist: (Rechtsschutz-) Versicherungen; in das Mandat eingebundene Rechtsanwälte (z.B. unterbevollmächtigte Berufsträger), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und sonstige Berater oder Dienstleister; externe EDV-Dienstleister und Zertifizierungsstellen; die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei sowie die Finanzbehörden und sonstige staatliche Stellen.
4. Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kanzlei für die sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlich-inhaltlicher sowie administrativer Hinsicht notwendige personenbezogene Daten elektronisch speichert, nutzt und verarbeitet. Der Mandant hat die Datenschutzerklärung der Kanzlei, die jederzeit unter https://romygraske.de/datenschutz/ abrufbar ist, zur Kenntnis genommen und stimmt den Datenschutzbedingungen zu. Der Mandant kann der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Informationszwecken jederzeit widersprechen.
K. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
Sofern der Mandant die Kanzlei als Verbraucher mit der Beratung und/oder Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Telefax, Webseite, Post, Soziale Medien, Messenger-Dienste) beauftragt, gilt für den Mandanten ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Verbraucher ist nach § 13 BGB nur, wer als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Mandatsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mandant der Kanzlei:
Rechtsanwaltskanzlei Romy Graske,
Tel.:+49 (0) 176 / 522 970 51;
Fax:+49 (0) 30 / 513 05 680;
E-Mail: info(at)romygraske.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Mandatsvertrag zu widerrufen, informieren. Der Mandant kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mandant die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Mandant den Mandatsvertrag widerruft, hat die Kanzlei dem Mandanten alle Zahlungen, die die Kanzlei vom Mandanten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mandant eine andere Art der Lieferung als die von der Kanzlei angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Mandatsvertrags bei der Kanzlei eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Kanzlei dasselbe Zahlungsmittel, das der Mandant bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mandanten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mandanten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Mandant verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der Kanzlei im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant die Kanzlei von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Mandatsvertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Kanzlei die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Mandant dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, bereits während der Widerrufsfrist zu leisten und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass er das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Kanzlei verliert.
Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Mandatsvertrag widerrufen wollen, dann können Sie folgendes Formular benutzen. Dieses können Sie kopieren und in eine E-Mail oder sonstiges Dokument kopieren und an die Kanzlei senden. Füllen Sie dies bitte aus:
An
Rechtsanwaltskanzlei Romy Graske,
Kanzleisitz Berlin
Fax: +49 (0) 30 / 513 05 680
E-Mail: info(at)romygraske.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mandatsvertrag:
– Name des/der Verbraucher(s): __________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum ___________
(*) Unzutreffendes streichen.
L. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Das Mandatsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
2. Gemäß § 38 Abs. 1 und 2 ZPO ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen mit dem Mandatsverhältnis in Zusammenhang stehenden Rechtsgründen; dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
M. Haftungsausschluss für auf der Kanzlei-Webseite sowie auf sämtlichen Social Media Kanälen zur Verfügung gestellte Informationen
Für sämtliche auf der Kanzlei-Webseite (https://romygraske.de) oder Social Media Kanälen zur Verfügung gestellten Informationen (Videoblogs, Blogs, Informationsbeiträge, Posts, Stories, sonstige allgemeine Rechtstipps oder Handlungsempfehlungen) wird keine Haftung übernommen. Die durch die Kanzlei zur Verfügung gestellten Informationen sollen einen ersten Überblick vor der Kontaktaufnahme zur Kanzlei geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung der Videoblogs, geschriebenen Blogs, Posts, Stories und der einzelnen Informationsseiten (Content Pages) kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen und Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. Eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt können die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ersetzen.
N. Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
Für Geschäftsbeziehungen mit der Künstlerin „Frau Rechtsanwältin“ (nachfolgend: „die Künstlerin“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A. Gegenstand der Leistungen
Die Künstlerin erbringt künstlerische Leistungen, insbesondere als Sängerin, Sprecherin, Texterin und Liedermacherin.
B. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat der Künstlerin die folgenden Informationen für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung zu stellen:
- Anzahl der einzusprechenden Wörter (Textskript)
- gewünschtes Dateiformat
- Links zu Video- oder Hörbeispielen aus anderen Projekten als Beispiel dafür, wie der Auftraggeber sich das Ergebnis vorstellt. Je genauer der Auftraggeber beschreibt, wie er sich die künstlerische Leistung vorstellt, je passgenauer kann die Künstlerin ihre Leistung erbringen.
- Frist bis wann die Leistung erbracht werden soll
- Umfang und Art der geplanten Nutzung der Sprech- und Gesangsaufnahmen
- Umsatzsteuer-Identitfikationsnummer des Auftraggebers
2. Der Auftraggeber hat die Künstlerin bei Veröffentlichung in allen Medien namentlich zu erwähnen als „Sängerin/Sprecherin/Künstlerin/Autorin Romy Graske“ und auf die Website der Künstlerin zu verlinken.
C. AGB des Auftraggebers
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der vorliegenden Fassung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind daneben nicht anzuwenden.
D. Abrechnung
1. Die zu entrichtende Vergütung und der Umfang der gewerblichen Nutzung richten sich nach der indivdiuellen Vereinbarung der Parteien.
2. Zusatzleistungen wie Time Audio Sync, Skript-Korrektur, Übersetzungen (vom Englischen ins Deutsche) und mehrfache Überarbeitungen (mehr als 1 Korrekturschleife) werden zusätzlich berechnet, weil sie zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen. Diese Leistungen sind nicht von Standardngebot umfasst.
E. Auftragsannahme nach eigenem Ermessen
Die Künstlerin behält sich vor, ihre Stimme im Einzelfall für Projekte nicht zur Verfügung zu stellen, mit deren Inhalten sie aus persönlichen Gründen nicht einverstanden ist (wie z.B. rassistische, menschenverachtende oder Erwachsenenbeiträge).
F. Technische Hinweise
- Technische Ausstattung des Aufnahmestudios:
Mikrofon: RODE NT 1 – A
M-AUDIO Interface Fast Track
Aufnahmeprogramm: Logic Pro X
2. Die Künstlerin bietet kein Mastering an. Voice-Overs und Gesangsaufträge werden in dem Sound angeboten, wie auf dieser Website als Referenz dargestellt. Die Dateien werden im mp3 oder wav.Format zur Verfügung gestellt.
G. Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis mit der Künstlerin unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gemäß §38 Abs. 1 und 2 ZPO ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und aus allen mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Rechtsgründen; dies gilt allerdings nur dann, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.