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Global Mobility – Work from anywhere!

Sie sind Künstler oder Publizist

und haben eine KSK-Prüfung?

Sie sind Künstler oder Publizist und haben eine KSK-Prüfung?

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie sind Freelancer

und wollen für ausländische Auftraggeber arbeiten?

Sie sind Arbeitnehmer

und wollen für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten?

Sie sind
ein deutsches Unternehmen

und wollen Fachkräfte im Ausland beschäftigen oder eine Workation anbieten?

U

Sie sind
ein ausländisches Unternehmen

und wollen Fachkräfte in Deutschland beschäftigen?

Hier finden Sie Ihre spezialisierte Rechtsberatung zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten!

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Global Mobility Law

Rechtsberatung durch die spezialisierte Rechtsanwältin Romy Graske

✓ schnelle und unkomplizierte Online-Rechtsberatung per Videokonferenz (MS Teams)

✓ Termin ganz einfach online buchen

✓ individuelle Dokumentenprüfung vor dem Beratungstermin

✓ Die hochspezialisierte Rechtsanwältin Romy Graske prüft Ihren Fall vor dem Beratungstermin individuell, sodass Sie während der Beratung eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung präsentiert bekommen.

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RomyGraske, Portrait

FAQ zur Rechtsberatung durch Rechtsanwältin Romy Graske

In welchen Fällen des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens kann ich Sie unterstützen?

Arbeitnehmer: Sie möchten als Arbeitnehmer von Ihrem Home-Office aus in Deutschland für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten?

Selbstständige: sog. Freelancer / Contractor / Unternehmer: Sie sind selbstständig tätig und möchten für einen ausländischen Auftraggeber arbeiten?

Unternehmen in Deutschland: Sie haben ein in Deutschland ansässiges Unternehmen und möchten im Ausland Fachkräfte beschäftigen, entweder als Freelancer oder als Arbeitnehmer oder aber Ihren Mitarbeitern aus Deutschland eine Workation im Ausland ermöglichen?

Unternehmen im Ausland: Sie haben ein im Ausland ansässiges Unternehmen und möchten in Deutschland Fachkräfte beschäftigen, entweder als Freelancer oder als Arbeitnehmer, ohne in Deutschland eine Betriebsstätte zu begründen?

Gerne berate ich Sie in diesen Fällen zu den lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Implikationen. Dies beinhaltet beispielsweise, aber nicht abschließend:

  • In welchem Land müssen die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
  • Kriterien der Scheinselbstständigkeit bei Solo-Selbstständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, Anträge gegenüber DRV, DVKA und dem Finanzamt
  • Welches Arbeitsrecht ist anwendbar? Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarungen bei Auslandsaufenthalten (z.B. Workation)

Hinweis: Detailfragen zum internationalen Unternehmenssteuerrecht kann ich leider nicht übernehmen. Hierfür verfüge ich aber über ein Netzwerk an spezialisierten Steuerberatungen (Fachberater für internationales Steuerrecht).

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung findet per Videokonferenz (MS Teams) mit Rechtsanwältin Romy Graske statt, kann auf Wunsch aber auch einfach nur per Telefon durchgeführt werden. In der Regel dauert die Beratung ca. 1 – 1,5 Stunden. Die Vorbereitung des Beratungstermins nimmt je nach Komplexität des Sachverhalts 0,5 bis 1 Stunde in Anspruch. Hierdurch ist es mir möglich auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und mitgelieferten Unterlagen eine individuelle Lösungsstrategie für Sie zu entwickeln.

Welche Unterlagen soll ich vor der Beratung zusenden?

Senden Sie mir gerne relevante Unterlagen im Vorfeld zu, wie beispielsweise den bereits vorliegenden Arbeitsvertragsentwurf, Freelancervertrag (sog. Contractor Agreement) sowie die weiteren relevanten Unterlagen. So kann ich die Unterlagen im Vorfeld kursorisch durchsehen und mir hierdurch einen besseren Überblick zu Ihrem Sachverhalt verschaffen.

Eine ausführliche Vertragsprüfung ist von der Erstberatung mit Vorprüfung noch nicht erfasst. Diese nehme ich nach Ihrem ausdrücklichen Auftrag vor.

Welche Informationen brauche ich von Ihnen, um Sie effektiv beraten zu können?

Fachkäfte im Ausland beschäftigen? 

Bitte beschreiben Sie mir Ihren Sachverhalt: 

  • Um welche Länder geht es? 
  • In welchen LÄndern halten sich die Vertragsparteien auf bzw. haben ihren Geschäftssitz? 
  • Was ist der Grund für das grenzüberschreitende mobile Arbeiten? 
  • Um welche Arbeits- oder Dienstleistungen geht es im Detail? 

Ich werde Ihnen nach Ihrer Anfrage weitere Fragen zukommen lassen, sodass ich Ihren Fall vor dem Beratungstermin im Detail vorprüfen kann. 

Können Sie auch bei der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung unterstützen?

Ich selbst biete keine Lohnbuchhaltung an. Ich verfüge aber über ein Netzwerk an Steuerberatungskanzleien und externen Lohnbuchhaltungsdienstleistern mit denen Sie die von mir erarbeiteten Lösungsvorschläge umsetzen können. Sprechen Sie mich gerne darauf an, wo Sie Unterstützung benötigen!

Was kostet eine Beratung?

Bitte kontaktieren Sie mich per Email für ein individuelles Angebot. Auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangaben und der Fragen, die Sie anwaltlich geklärt haben möchten, kann ich Ihnen ein konkretes Angebot für eine telefonische Beratung mit Vorprüfung unterbreiten. Sie erhalten von mir ein individuelles Beratungsangebot per Email, sodass Sie im Vorfeld volle Kostentransparenz haben. Es entstehen Ihnen keine Kosten über die ich Sie nicht im Vorfeld ausdrücklich informiere.

Die Beratung umfasst in der Regel die einmalige Sachverhalts- und Dokumentenprüfung vor dem Termin (ca. 1 h) und anschließend die persönliche Beratung per Videokonferenz durch Rechtsanwältin Romy Graske (ca. 1 h). Sollten Sie im Anschluss eine Mandatierung für eine laufende Rechtsberatung wünschen, können Sie mit mir eine individuelle – schriftliche –  Mandatsvereinbarung abschließen. Mein derzeitiger Stundensatz beträgt 250 EUR netto zzgl. USt/h.

Zahlung & Rechnung

Das Honorar für die Beratung ist in der Regel im Voraus des Termins zu bezahlen. Der Termin findet nur statt, wenn das Honorar vor dem Termin eingegangen ist. 

Die Rechnung erhalten Sie per Email nach dem Termin. Weitere Informationen  zu den Beratungskosten können Sie Ihrer individuellen Angebotsemail entnehmen, die Sie auf Anfrage erhalten.

Worin kann ich Sie zusätzlich unterstützen?
  • Entwurf oder Anpassung eines ausländischen Arbeitsvertrages oder Contractor-Agreement nach deutschem Recht
  • Begleitung Statusfeststellungsverfahren / Beratung rund um das Thema Solo-Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit
  • Erstellung oder Anpassung von Leitfäden, Betriebsanweisungen oder arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarungen rund um das Thema grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten

Sprechen Sie mich gerne hierauf an!

An Steuerberatungskanzleien

Sie sind Steuerberater/in und auf der Suche nach einem anwaltlichen Kooperationspartner im Bereich des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens? Schreiben Sie mir gerne eine Email. Ich freue mich über ihre Kontaktaufnahme und den fachlichen Austausch!

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Noch Fragen?

Schreiben Sie uns eine Email!

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