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Global Mobility – Work from anywhere!

Sie sind Künstler oder Publizist

und haben eine KSK-Prüfung?

Sie sind Künstler oder Publizist und haben eine KSK-Prüfung?

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie sind Freelancer

und wollen für einen ausländischen Auftraggeber arbeiten?

Sie sind Arbeitnehmer

und wollen für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten?

Sie sind
ein deutsches Unternehmen

und wollen Fachkräfte im Ausland beschäftigen oder eine Workation anbieten?

U

Sie sind
ein ausländisches Unternehmen

und wollen Fachkräfte in Deutschland beschäftigen?

Hier finden Sie Ihre spezialisierte Rechtsberatung zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten!

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Global Mobility Law

Rechtsberatung durch die spezialisierte Rechtsanwältin Romy Graske

Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und spezialisiert auf das Global Mobility Law in Deutschland. Ich prüfe Ihren Fall individuell vor dem Beratungstermin, sodass Sie während der Beratung eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung präsentiert bekommen.

Online-Beratung

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Individuelle Dokumentenprüfung 

Ich prüfe Ihren Fall und relevante Unterlagen vor dem Beratungstermin, sodass Sie während der Beratung eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung präsentiert bekommen.

Global Mobility Law

Ich berate ausländische und deutsche Unternehmen zur Beschäftigung von Fachkräften im In- und Ausland – ob angestellt, selbstständig oder im Rahmen einer Workation.

Vertragsrecht

Contractor-Agreement, Arbeitsvertrag oder Employer-of-Record? Ich berate zu Vor- und Nachteilen grenzüberschreitender mobiler Tätigkeit (sog. Remote Work), erstelle Verträge und passe ausländische Vereinbarungen ans deutsche Recht an – auch für Workation.

Remote Work

Ich berate Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer und Expats die grenzüberschreitend mobil arbeiten möchten im internationalen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht nach deutschem Recht. 

Internationales Sozialversicherungsrecht

Ich berate zum internationalen Sozialversicherungsrecht nach deutschem Recht – von Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung bis zur Renten- und Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit und grenzüberschreitender Tätigkeit.

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FAQ zur Rechtsberatung durch Rechtsanwältin Romy Graske

In welchen Fällen des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens kann ich Sie unterstützen?

Arbeitnehmer: Sie möchten als Arbeitnehmer von Ihrem Home-Office aus in Deutschland für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten?

Selbstständige: sog. Freelancer / Contractor / Unternehmer: Sie sind selbstständig tätig und möchten für einen ausländischen Auftraggeber arbeiten? Sie sind sich unsicher, ob Sie Versicherungspflichten in der deutschen Sozialversicherung unterliegen?

Unternehmen in Deutschland: Sie haben ein in Deutschland ansässiges Unternehmen und möchten im Ausland Fachkräfte beschäftigen, entweder als Freelancer oder als Arbeitnehmer oder aber Ihren Mitarbeitern aus Deutschland eine Workation im Ausland ermöglichen?

Unternehmen im Ausland: Sie haben ein im Ausland ansässiges Unternehmen und möchten in Deutschland Fachkräfte beschäftigen, entweder als Freelancer oder als Arbeitnehmer, ohne in Deutschland eine Betriebsstätte zu begründen?

Gerne berate ich Sie in diesen Fällen zu den lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Implikationen. Dies beinhaltet beispielsweise, aber nicht abschließend:

  • In welchem Land müssen die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
  • Kriterien der Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht bei Solo-Selbstständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, Anträge gegenüber DRV, DVKA und dem Finanzamt
  • Welches Arbeitsrecht ist anwendbar? Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarungen bei Auslandsaufenthalten (z.B. Workation, dauerhafter remote work im Ausland)
  • Erstellung von Checklisten, Leitfäden oder Remote Work Policy für Ihre Rechts- und Personalabteilung

Hinweis: Detailfragen zum internationalen Unternehmenssteuerrecht (Betriebsstättenbesteuerung) kann ich leider nicht übernehmen. Hierfür verfüge ich aber über ein Netzwerk an spezialisierten Steuerberatungen (Fachberater für internationales Steuerrecht).

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung findet ausschließlich per Videokonferenz (MS Teams) mit Rechtsanwältin Romy Graske statt, kann auf Wunsch aber auch einfach nur per Telefon durchgeführt werden. In der Regel dauert die Beratung ca. 1 – 1,5 Stunden. Die Vorbereitung des Beratungstermins nimmt je nach Komplexität Ihres Sachverhalts ca. 1-2 Stunden in Anspruch. Hierdurch ist es mir möglich auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und mitgelieferten Unterlagen eine individuelle Lösungsstrategie für Sie zu entwickeln.

Welche Unterlagen soll ich vor der Beratung zusenden?

Senden Sie mir gerne relevante Unterlagen im Vorfeld zu, wie beispielsweise den bereits vorliegenden Arbeitsvertragsentwurf, Freelancervertrag (sog. Contractor Agreement, Consulting Agreement) sowie die weiteren relevanten Unterlagen (z.B. Korrespondenz, Bescheide der Krankenversicherung, DRV, DVKA) zu Ihrem aktuellen Rechtsproblem. So kann ich die Unterlagen im Vorfeld kursorisch durchsehen und mir hierdurch einen besseren Überblick zu Ihrem Sachverhalt verschaffen.

Wenn Sie mir Verträge mitsenden, sehe ich diese kursorisch durch, um einen besseres Verständnis für Ihren Sachverhalt zu erlangen und um zu erkennen, ob Änderungsbedarf an den Verträgen besteht. Eine umfangreiche Vertragsprüfung ist von diesem Erstberatungsangebot nicht umfasst, kann zu einem späteren Zeitpunkt aber nach Absprache beauftragt werden, sofern ich einen Änderungsbedarf erkenne. Sollte ich Änderungsbedarf sehen, werde ich Sie über die relevante Punkte im Rahmen der Beratung informieren.
Welche Informationen brauche ich von Ihnen, um Sie effektiv beraten zu können?

Bitte beschreiben Sie mir Ihren Sachverhalt per Email:

  • Um welche Länder geht es?
  • In welchen Ländern halten sich die Vertragsparteien auf, z.B. wo hat der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz und von wo aus arbeitet der Arbeitnehmer?
  • Was ist der Grund für das grenzüberschreitende mobile Arbeiten?
  • Um welche Arbeits- oder Dienstleistungen geht es im Detail? Arbeiten Sie eher im Back-Office oder generieren Sie unmittelbar Umsatz?
  • Sind Sie Teil des Managements/der Geschäftsleitung des Auftraggebers oder Arbeitgebers?
  • Sind Sie Gesellschafter des Auftraggebers? (Wenn ja, bitte Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug (oder Vergleichbares) mitsenden.)

Sofern ich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung noch Fragen habe, werde ich Sie vor dem Beratungstermin mit weiteren Fragen per Email kontaktieren.

Können Sie auch bei der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung unterstützen?

Ich selbst biete keine Lohnbuchhaltung an. Ich verfüge aber über ein Netzwerk an Steuerberatungskanzleien und externen Lohnbuchhaltungsdienstleistern mit denen Sie die von mir erarbeiteten Lösungsvorschläge umsetzen können. Sprechen Sie mich gerne darauf an, wo Sie Unterstützung benötigen!

Was kostet eine Beratung?

Wenn Sie unter die auf dieser Website geschilderten Fallgruppen fallen, können Sie direkt über die Website eine Beratung zu einem Pauschalpreis von 500 EUR zzgl. 95 EUR USt (mithin 595 EUR) buchen. Die Beratung umfasst in der Regel die einmalige Sachverhaltsprüfung und Dokumentensichtung vor dem Termin (ca. 1 – 2 h) und anschließend die persönliche Beratung per Videokonferenz durch Rechtsanwältin Romy Graske (ca. 1 -1,5 h).

Dadurch ist es mir möglich, eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln mit konkreten Handlungsanweisungen für Sie. Aus diesem Grund biete ich auch keine „kostenlose“ Erstberatung oder „kurze“ Beratung an, denn erfahrungsgemäß erhalten Sie bei solchen Beratungen eben keine konkreten Auskünfte, sondern diese dienen nur der Sachverhaltsaufklärung.

Sollten Sie im Anschluss eine Mandatierung für eine laufende Rechtsberatung wünschen, können Sie mit mir eine individuelle – digitale –  Mandatsvereinbarung abschließen. Mein derzeitiger Stundensatz beträgt 250 EUR netto zzgl. USt/h.

Zahlung & Rechnung

Das Honorar für die Beratung ist im Voraus des Termins zu bezahlen. Der Termin findet nur statt, wenn das Honorar vor dem Termin eingegangen ist.

Wenn Sie über diese Website buchen, werden Sie nach der Buchung des Termins automatisch zur Zahlung weitergeleitet. Sie können über die gängigen Zahlungsmethoden digital bezahlen (ApplePay, Kreditkarte, PayPal, Klarna, eps-Überweisung). Sie erhalten im Anschluss automatisch eine Rechnung von meinem Zahlungsdienstleister.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Beratungstermin buchen sollen, schreiben Sie mir einfach eine Email mit Ihrem konkreten Fall. Sie erhalten dann eine individuelle Angebotsemail, sofern ich Sie unterstützen kann.

Worin kann ich Sie zusätzlich unterstützen?
  • Entwurf oder Anpassung eines ausländischen Arbeitsvertrages oder Contractor-Agreement nach deutschem Recht
  • Begleitung Statusfeststellungsverfahren / Beratung rund um das Thema Solo-Selbstständigkeit (Rentenversicherungspflicht) und Scheinselbstständigkeit gegenüber DRV
  • Erstellung oder Anpassung von Leitfäden, Remote Work Policy oder arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarungen rund um das Thema grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten (u.a. Workation)

Sprechen Sie mich gerne hierauf an!

Ist die Beratung auch auf Englisch möglich?

Gerne berate ich Sie auch auf Englisch. Sie können zu der Beratung auch gerne Ihren ausländischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Vertragspartner mit einladen, sodass wir gemeinsam die optimale Lösungsmöglichkeit für Sie finden.

Kann ich die Beratung verschieben oder stornieren?

Termin verschieben:

Einen gebuchten Termin zu verschieben ist kein Problem. Bitte nutzen Sie hierfür den Link in der Email über die Buchungsbestätigung. Darüber können Sie Ihren Termin  – bis 24h vor dem geplanten Termin – jederzeit verschieben, danach nur in Absprache mit mir. 

Termin stornieren: 

Einen gebuchten Termin zu stornieren ist nur in Absprache mit mir möglich. Ich behalte mir vor, einen Termin zu stornieren, wenn ich erkenne, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann bei Ihrem Rechtsproblem und eine Beratung bei mir dann nicht sinnvoll ist. Sie erhalten dann selbstverständlich Ihre geleistete Zahlung über meinen Zahlungsdienstleister zurück. 

 

 

An Steuerberatungskanzleien

Sie sind Steuerberater/in und auf der Suche nach einem anwaltlichen Kooperationspartner im Bereich des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens? Schreiben Sie mir gerne eine Email. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme und den fachlichen Austausch!

Presseanfragen

Senden Sie mir Presseanfragen für Interviews, Beiträge oder Fachzeitschriften gerne direkt per Email. Ich bin gerne publizistisch tätig und für Projektanfragen stets offen!

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Schreiben Sie uns eine Email!

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