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Mitarbeiter anstellen im Ausland (EU/Drittstaat)

10 Feb 2023 | Rechtsblog

Sie möchten im EU-Ausland oder Drittstaat einen Mitarbeiter anstellen? Alternativ überlegen Sie im Ausland eine Fachkraft als freien Mitarbeiter zu beauftragen? Oder Sie würden Fachkräfte im Ausland lieber über einen sog. Employer-of-Record beschäftigen?

1. Es gibt keine one-size-fits-all-Lösung

Die Beschäftigung von Fachkräften im EU-Ausland und Drittstaaten wird auch für kleine und mittelständische Unternehmen immer wichtiger (sog. foreign local hire). Für Startups und Digitalunternehmen ist sie schon längst gelebte Wirklichkeit.

Einerseits ist es eine sinnvolle Lösung für Unternehmen aus Deutschland dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Andererseits gibt es auch immer mehr Mitarbeiter aus Deutschland die aus den unterschiedlichsten Gründen vom Ausland aus arbeiten wollen (sog. Workation oder remote jobs).

Nun gibt es für die Anstellung eines Mitarbeiters im Ausland verschiedene rechtliche Lösungsmöglichkeiten. Eines aber vorweg: Es gibt leider nicht die eine perfekte Lösung. Jeder Weg ist mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet, weil es für diese Fallkonstellation noch kaum Rechtsprechung gibt, ganz verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind (insbesondere Lohnsteuer- und Unternehmenssteuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber auch Arbeitnehmerüberlassung) und naturgemäß auch ausländische Rechtsordnungen zum Tragen kommen.

Die Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung den rechtlich sichersten Weg wählen zu wollen, dieser muss aber auch umsetzungsfähig und wirtschaftlich noch tragbar sein.

Ich habe mich auf dieses Themengebiet spezialisiert und es mir zur Aufgabe gemacht, Unternehmen, Arbeitnehmer,  Freelancer und Expats dabei zu unterstützen das grenzüberschreitende mobile Arbeiten möglichst rechtssicher, aber auch pragmatisch umzusetzen.

Rund um das Thema grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten finden Sie deshalb bereits zahlreiche Blogbeiträge hier auf meiner Website. Sie suchen darüber hinaus nach einer individuellen Rechtsberatung?

So kann ich Sie unterstützen:

2 . Beratungsgespräch über die Lösungsmöglichkeiten

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs (ca. 1 – 2 h mit Vorprüfung) zeige ich immer erst alle möglichen Lösungswege auf und erläutere im Detail die Vor- und Nachteile. Anschließend bespreche ich mit meinen Mandanten, welcher Weg für sie ganz persönlich der sinnvollste Weg ist und sich am ehesten pragmatisch umsetzen lässt.

Das hängt von der Größe des Unternehmens, des konkreten Geschäftsmodells, der Tätigkeit des betroffenen Mitarbeiters ab und auch, wie die interne Personalabteilung aufgestellt ist.

3. Checkliste für Ihre Personalabteilung und Steuerberatung

Auf Wunsch erhalten Sie im Nachgang eine Checkliste, die die wesentlichen Handlungsschritte für Ihre Personalabteilung und Steuerberatung auflistet und die wesentlichen Risiken aufzeigt:

Diese Checkliste umfasst die steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Implikationen, die durch die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland, bei Ihnen im Unternehmen hervorgerufen werden.

4. Punktuelle oder ganzheitliche Unterstützung bei der Umsetzung

Nachdem wir für Sie den passenden Lösungsweg unter Berücksichtigung aller Risiken herausgearbeitet haben, setzen Sie dies entweder unternehmensintern, mit Ihrer Steuerberatung oder wenn Sie dies wünschen, auch mit meiner Unterstützung um.

Ich kann Sie auf Wunsch auch „nur“ punktuell bei den nachfolgenden Leistungen unterstützen. Sprechen Sie mich hierauf gerne einfach an!

  • Erstellung zweisprachiger Arbeitsverträge (deutsch & englisch) konkret für die Konstellation des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens / remote work (um beispielsweise das Betriebsstättenrisiko im Ausland zu reduzieren)
  • Anträge, Mitteilungen an deutsche Finanzämter (z.B. Freistellungsantrag, Lohnsteueranrufungsauskunft)
  • Prüfung der AGB bzw. des Master Services Agreement von sog. Employer-of-Record-Anbietern
  • Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Employer-of-Record-Anbieters dahingehend, welche rechtlichen Risiken aus deutscher Sicht beim jeweiligen Anbieter bestehen
  • Anträge gegenüber der DVKA (für sog. Ausnahmevereinbarungen)
  • Mitteilungen, Anträge an die Krankenkasse zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status
  • Erstellung von Checklisten für Ihre Personalabteilung über besondere Fallkonstellationen (Home Office Abroad, Workation)
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu besonderen Fallkonstellationen (Home Office Abroad, Workation, remote work)
  • Erstellung von zweisprachigen Dienstleistungs- und Werkverträgen mit ausländischen freien Mitarbeitern (sog. Contractor, Freelancer)
  • Korrespondenz mit Ihrer externen Steuerberatung zur Umsetzung des vorgeschlagenen Lösungsweges

5. Sie möchten ein konkretes Angebot erhalten?

Falls Sie eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung benötigen, schreiben Sie mir gerne eine Email und geben mir darin schon einmal einen detaillierten Überblick über Ihr geplantes Vorhaben:

  • In welchem Land soll der Mitarbeiter beschäftigt werden? (Falls mehrere, wie viel Mitarbeiter?)
  • Wird der Mitarbeiter ausschließlich vom Ausland aus arbeiten oder zeitweise auch in Deutschland in Ihrem Büro?
  • Haben Sie eine Betriebsstätte in dem betroffenen Land?
  • Welche Tätigkeit wird der Mitarbeiter im Ausland konkret ausüben – Vertrieb, Marketing, Softwareentwicklung oder interne Verwaltung? (Bitte sehr detailliert beschreiben).
  • Soll die Beschäftigung im Ausland nur befristet erfolgen (Workation, Home Office Abroad, Entsendung) oder dauerhaft?
  • Falls Sie es schon eingrenzen können, worin genau suchen Sie Unterstützung?

Basierend auf Ihren Angaben kann ich Ihnen ein konkretes Angebot mit den einzelnen oben beschriebenen Handlungsschritten zusenden, sodass Sie vor Beauftragung eine klare Kostenübersicht erhalten und je nach Bedarf entscheiden können, was Sie benötigen und was nicht.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Rechtsanwältin

Romy Graske

6. Das sagen Mandanten über meine Arbeit 

Ich berate schwerpunktmäßig in diesem Themengebiet. Auf anwalt.de finden Sie viele Bewertungen meiner Mandanten zu meiner Arbeit.

„Unsere Erwartungen wurden mehr als übertroffen. Es handelte sich um komplexe Sachverhalte, bei der uns sogar einige Großkanzleien nicht weiterhelfen konnten. Frau Graske hat sich sehr gut eingearbeitet und sich perfekt auf unser Gespräch vorbereitet. Auf alle unsere Fragen gab es entsprechend kompente Antworten. Dafür hat sich Frau Graske auch die entsprechende Mehrzeit genommen, um wirklich auf alles einzugehen. Bei alldem ist Frau Graske überaus freundlich und sympathisch. Wir bedanken uns dafür herzlich und würden gerne wieder mit Ihnen zu arbeiten!“ (Bewertung am 10.02.2022 auf anwalt.de

„Hi,
wir waren mit Frau Graske ihrer Arbeit sehr zufrieden. Sie hat schnell reagiert und war zudem sehr zuverlässig. Auch die Erklärungen Ihrerseits waren für jemanden, der nichts mit internationalem Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu tun hat, sehr verständlich. Wir danken Ihr zudem für die tolle Ausarbeitung.“
(Bewertung am 13.02.2023 auf anwalt.de)

„Frau Graske hat für uns die AGB eines EOR Anbieters geprüft und uns hervorragend beraten. Wir können eine Zusammenarbeit mit Frau Graske wärmstens empfehlen und würden sie selbst jederzeit wieder um Rat bitten.
Herzlichen Dank für diese sehr sympathische und kompetente Beratung!“
(Bewertung am 24.01.2023 auf anwalt.de)

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