Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Wer in Deutschland studieren oder arbeiten will, der braucht ein Aufenthaltsrecht in Zusammenhang mit einer Arbeitserlaubnis.
Schritt 1:
Persönlicher Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltsrechtes bei der örtlichen Ausländerbehörde zu Zwecken des Studiums (§ 16 AufenthG), der Erwerbstätigkeit (§ 18 AufenthG) oder der Jobsuche nach dem Studium (§ 16 Absatz AufenthG).
Schritt 2:
Wenn die Ausländerbehörde der Auffassung ist, der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen nicht (z.B. weil es sich nicht um eine angemessene Erwerbstätigkeit handelt oder um ein angemessenes Gehalt) gibt die Ausländerbehörde dem Antragsteller die Möglichkeit hierzu noch einmal schriftlich Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen vorzulegen (sog. Anhörung nach § 28 VwVfG).
Wenn der Antragsteller die Ausländerbehörde und die beteiligte Arbeitsagentur immer noch nicht überzeugen kann, ergeht ein negativer Bescheid.
Schritt 3:
Die Ausländerbehörde erlässt einen negativen Bescheid, in dem sie den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsrechts ablehnt. Hiergegen gibt es die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben (das hängt vom jeweiligen Bundesland ab). Welcher Rechtsbehelf hier der Richtige ist, steht immer am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Wichtig ist es die Schreiben der Ausländerbehörde nicht zu ignorieren, rechtzeitig die Erteilung des Aufenthaltsrechtes zu beantragen und sich ab Schritt 2 anwaltlichen Rechtsbeistand einzuholen.
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