Das betrifft aber nicht nur große Konzerne (wie man gemeinhin annimmt). Vor allem Start-Ups haben heutzutage die Möglichkeit weltweit unternehmerisch tätig zu sein mit nur einer Hand voll von Mitarbeitern. Doch wer in Deutschland einen ausländischen Mitarbeiter einstellen will, der benötigt für diesen Mitarbeiter ein Aufenthaltsrecht verbunden mit einer Arbeitserlaubnis.
Nach unserer bisherigen Erfahrung in dem Bereich der Arbeitsmigration gehen die Anforderungen, die die Arbeitsagentur und die Ausländerbehörden für die Erteilung solcher Aufenthaltsrechte an die Arbeitgeber und ausländischen Mitarbeiter stellen, schlichtweg an der Realität vorbei. Dies beeinträchtigt gerade junge Menschen, die in Deutschland in der Gründerszene tätig sein wollen und behindert vor allem kleine Start-Ups und mittelständische Unternehmen, die anders als große Konzerne nicht ganze Rechtsabteilungen hinter sich haben und auch nicht entsprechende Einstiegsgehälter zahlen können.
Frau Rechtsanwältin Romy Graske berichtet in dem heutigen Blogbeitrag über ihre Praxiserfahrungen in diesem Bereich.
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