Kommt Ihnen das bekannt vor?
Sie haben ein zu geringes Einkommen bei der KSK gemeldet?
Sie haben der KSK Nebeneinkünfte nicht mitgeteilt?
Sie müssen der KSK Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für Vorjahre melden?
Sie haben eine Versichertenprüfung durch die KSK?
KSK-Prüfung bei Künstlern & Publizisten
Rechtsberatung durch die spezialisierte Rechtsanwältin Romy Graske
Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und spezialisiert auf das Künstlersozialversicherungsgesetz. Ich prüfe Ihren Fall individuell vor dem Beratungstermin, sodass Sie während der Beratung eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung präsentiert bekommen.
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FAQ zur KSK-Rechtsberatung durch Rechtsanwältin Romy Graske
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung findet per Videokonferenz (MS Teams) mit Rechtsanwältin Romy Graske statt, kann auf Wunsch aber auch einfach nur per Telefon durchgeführt werden. Die Beratung dauert maximal 45 Minuten.
Welche Unterlagen soll ich vor der Beratung zusenden?
- Das relevante Schreiben der KSK.
- Eine Gegenüberstellung, welche Einkünfte Sie geschätzt/gemeldet haben gegenüber der KSK und welche Sie laut Einkommensteuerbescheid tatsächlich eingenommen haben.
- Gab es weitere Nebeneinkünfte? (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte)
- ggf. weiteren relevanten Schriftverkehr der KSK
- Die relevanten Steuerbescheide der geprüften Jahre (oder BWA/EÜR).
Wann lohnt sich die Beratung für mich?
Eine Rechtsberatung kann sich aus verschiedenen Gründen für Sie lohnen:
1. Zunächst kann eine individuelle Prüfung Ihres Falles sinnvoll sein, um abzuschätzen, welche Konsequenzen Ihnen drohen und ob noch kurzfristig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung getroffen werden können. Gerade deshalb sollten, falls Sie eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen, diese direkt zu Beginn einer KSK-Prüfung einholen, bevor Sie sich gegenüber der KSK äußern.
2. Zudem erhalten Sie eine auf Ihre künstlerische Tätigkeit maßgeschneiderte Lösung für die Zukunft, beispielweise hinsichtlich der Frage: Wo gibt es Risiken, auf die Sie achten sollten, um zukünftig Rechtsprobleme mit der KSK zu vermeiden? Hierbei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin in über hunderten Fällen mit der KSK.
3. Die Durchführung einer anwaltlichen Erstberatung ist in jedem Fall dann empfehlenswert, wenn Sie ernsthaft den Verlust Ihrer Mitgliedschaft in der KSK befürchten, um dies ggf. noch abzuwenden.
4. In konkreten Zahlen: Die KSK kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR festsetzen. Der Verlust der Mitgliedschaft in der KSK bedeutet für Sie einen finanziellen Verlust in Höhe der Zuschüsse, die die KSK Ihnen jährlich zahlt. Das sind rund 14.000 EUR pro Jahr (überschlägige Berechnung bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Wenn der rückwirkende Verlust der Mitgliedschaft im Raum steht, können äußerst hohe Nachzahlungsforderungen der Krankenkasse auf Sie zukommen.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung werden damit immer (!) in einem angemessenen Verhältnis zu den drohenden finanziellen Verlusten in der Zukunft stehen, wenn Sie die KSK-Zuschüsse dauerhaft verlieren.
Was kostet die Beratung?
Für die Beratung entsteht ein Pauschalhonorar von 250 EUR netto zzgl. USt (Gesamtbetrag brutto 297,50 EUR). Die Beratung umfasst die einmalige Dokumentenprüfung vor dem Termin und die persönliche Beratung per Videokonferenz durch Rechtsanwältin Romy Graske (max. 45 Minuten). Sollten Sie im Anschluss eine Mandatierung für eine laufende Rechtsberatung wünschen, können Sie mit mir eine individuelle – schriftliche – Mandatsvereinbarung abschließen. Der derzeitige Stundensatz beträgt 250 EUR netto zzgl. USt/h.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, empfehle ich Ihnen, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Beratung übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass ich die Korrespondenz und Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht übernehme. Meine Leistungen rechne ich in der Regel nicht nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab, sondern auf Basis von Stundenhonoraren oder individuell vereinbarten Pauschalen. Dieses Vergütungsmodell ermöglicht eine transparente und am tatsächlichen Beratungsbedarf orientierte Kostenstruktur.
Hinzu kommt, dass die Abwicklung mit Rechtsschutzversicherungen für Kanzleien häufig mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden ist, der in vielen Fällen nicht durch das vereinbarte Honorar abgedeckt wird.
Selbstverständlich können Sie mein Beratungsangebot (i.d.R. per E-Mail) bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen, damit diese prüft, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.
Zahlung & Rechnung
Das Honorar für die Beratung ist im Voraus des Termins zu bezahlen. Der Termin findet nur statt, wenn das Honorar vor dem Termin eingegangen ist.
Die Gebühr ist im Voraus des Gesprächs auf das nachfolgende Konto zu überweisen. Die Rechnung erhalten Sie per Email nach dem Termin.
Gesamtbetrag: 297,50 EUR brutto (inkl. USt.)
Bankkonto: Romy Graske
Bank: N26 Bank GmbH
IBAN: DE45 1001 1001 2620 5907 74
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Erstberatung KSK Kuenstler, Ihr Vorname & Nachname
Kann ich die Beratung wieder stornieren?
Sie können den Beratungstermin, den Sie über Calendly gebucht haben, bis 48h vor dem Termin kostenfrei über Calendly stornieren. Befolgen Sie einfach die Anweisungen in der Email von Calendly. Danach entsteht das gesamte Beratungshonorar.
Ist eine Folgeberatung notwendig?
Bei den hier geschilderten Fällen der KSK Einkommens- oder Versichertenprüfungprüfung ist eine Folgeberatung in der Regel nicht notwendig. Durch die individuelle Dokumentenprüfung vor dem Termin kann ich Ihren Fall im Vorfeld umfassend prüfen, sodass im Beratungstermin alle offenen Fragen geklärt werden. Sollten sich im Rahmen der Prüfung aber Aspekte ergeben, für die eine Folgeberatung sinnvoll erscheint, werde ich Sie darauf hinweisen und mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung treffen. Sie erhalten im Anschluss an den Termin eine schriftliche Mandatsvereinbarung, die Sie in Ruhe durchlesen und dann entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten. Es entstehen Ihnen keine Kosten, auf die ich Sie nicht zuvor ausdrücklich hingewiesen habe (per Email oder in der individuellen schriftlichen Honorarvereinbarung).
Ich habe noch keine Prüfung, möchte mich aber informieren. Macht die Buchung eines Beratungstermins hier trotzdem Sinn?
In der Regel macht die Rechtsberatung erst Recht Sinn, wenn Sie noch keine KSK-Prüfung haben. Denn dann „ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen“. Ich prüfe vor der Beratung Ihren individuellen Fall (Dokumentenprüfung) und bespreche dann mit Ihnen die von mir erarbeitete maßgeschneiderte Lösung.
Erhalte ich eine Buchungsbestätigung?
Die Terminbuchung findet über das Online-Buchungstool Calendly statt. Sobald Sie in Calendly einen Termin gebucht haben, erhalten Sie automatisch eine Buchungsbestätigung von Calendly. Eine darüberhinausgehende Bestätigung der Kanzlei erhalten Sie nicht noch zusätzlich. Wenn Sie den Termin über Calendly gebucht und das Honorar bezahlt haben, findet der Online-Termin statt. Falls ich vor dem Beratungstermin noch weitere Informationen benötige, werde ich Sie kontaktieren.
Erhalte ich eine schriftliche Zusammenfassung des Beratungstermins?
Von dem Beratungsangebot auf dieser Website ist nicht eine nachträgliche schriftliche Zusammenfassung des Termins umfasst. Einfach deshalb, weil es sehr umfangreiche Informationen sind, die wir im Termin besprechen und die schriftliche Zusammenfassung mit einem erheblichen weiteren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
Ich kann Ihnen eine Kurzzusammenfassung des Termins im Nachgang erstellen und würde das nach dem tatsächlichen Aufwand abrechnen mit meinem Stundensatz von 250 EUR netto zzgl. USt/h.
Inwieweit eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs erforderlich ist, ergibt sich häufig erst im Termin. Sie können also auch im Termin noch entscheiden, ob Sie eine schriftliche Zusammenfassung beauftragen möchten oder nicht. Sprechen Sie mich hierauf gerne an!
Sie haben andere Fragen zur KSK?
Sie sind Verwerter und haben Fragen zur Künstlersozialabgabe? Sie haben andere Fragen zur KSK, die nicht die Einkommens- oder Versichertenprüfung betreffen? Schreiben Sie eine Email mit dem detaillierten Sachverhalt, den relevanten Unterlagen und Ihren Fragen an info@romygraske.de. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann, sowie (wenn möglich) bereits ein konkretes Honorarangebot.
AGB - Rechtliches
Für die Buchung eines Beratungstermins gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen. Das auf dieser Website dargestellte Angebot für eine telefonische Erstberatung bezieht sich nur auf die hier beschriebenen Fälle der KSK Versicherten- und Einkommensprüfung selbstständig tätiger Künstler und Publizisten.
In sonstigen Rechtsangelenheiten kontaktieren Sie bitte die Kanzlei per Email (info@romygraske.de), sodass ich Ihnen ein individuelles Beratungsangebot für Ihren Fall unterbreiten kann. Aus diesem Grund behalte ich mir vor einen gebuchten Beratungstermin abzulehnen, sollte es sich um eine sonstige Rechtsangelegenheit handeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Sie können bis zu 10 Anhänge (Uploads) hinzufügen. Bitte aussagekräftig beschriften. Vielen Dank!
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Aktuelles aus dem Blog
DRV oder KSK kontaktieren – löst das eine Prüfung aus? Warum Sie vorher einen Anwalt konsultieren sollten
Quick Answer: KSK oder DRV kontaktieren? Vorsicht: Schon eine telefonische Anfrage kann eine Prüfung wegen Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht oder KSK-Mitgliedschaft auslösen. Es drohen Beitragsnachforderungen, Bußgelder oder der Verlust der...
KSK-Mitgliedschaft und der Einsatz von KI
Künstler und Publizisten berichten mir mittlerweile zunehmend, dass sie massive Einkommenseinbrüche infolge der KI haben. Viele müssen ihr aktuelles Geschäftsmodell überdenken und sich neue Einkommensquellen erschließen. Andere Künstler hingegen setzen die KI ein, um...
KSK und Lehrtätigkeiten – Ein Risiko für Künstler in der KSK
Selbstständige Künstler, Publizisten und Journalisten üben häufig verschiedene Tätigkeiten aus, darunter auch Lehrtätigkeiten. Doch nicht jede Lehrtätigkeit wird als künstlerisch durch die KSK anerkannt. Führt die KSK nun Jahre später eine Prüfung bei dem in der KSK...
KSK-Mitgliedschaft und nicht-künstlerische Nebentätigkeiten?
Künstler haben es schon immer schwer, mit ihrer Kunst „gutes Geld“ zu verdienen. Ausschlaggebender Grund für die Einführung der Künstlersozialkasse im Jahr 1983 war schon damals die soziale Absicherung der Künstler. Aktuell befinden wir uns mitten in einer...
KSK Prüfung – Angestellte Mitarbeiter nicht gemeldet?
Selbstständige Künstler und Publizisten, die über die KSK versichert sind, dürfen nicht mehr als einen Mitarbeiter beschäftigen. Andernfalls verlieren sie ihren Mitgliedsstatus in der KSK. Teuer wird es, wenn Sie über mehrere Jahre hinweg mehrere Angestellte...
KSK Prüfung – Zu geringes Einkommen an die Künstlersozialkasse gemeldet? Nachzahlung? Konsequenzen?
Quick Answer: Die KSK Prüfung findet jährlich im Herbst statt und gleicht Ihr gemeldetes Schätzeinkommen mit dem tatsächlichen Gewinn ab. Wer dauerhaft zu wenig gemeldet hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, und – in besonderen Fällen – den rückwirkenden...
Häufige Fragen zur KSK Prüfung
Was tun wenn die KSK gewerbliche Nebeneinkünfte entdeckt?
Gewerbliche Nebeneinkünfte können zum Verlust der Mitgliedschaft in der KSK führen, und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit (sog. Rückabwicklung). Das hängt davon ab, ob in den vergangenen Jahren bestimmte Grenzwerte überschritten worden sind (siehe Blogbeitrag). Nicht immer sind steuerlich als „gewerblich“ deklarierte Einkünfte auch nicht-künstlerische Einkünfte im Sinne der KSK. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit sich hinter den gewerblichen Einkünften verbirgt (siehe Blogbeitrag). Da die finanziellen Folgen einer Rückabwicklung enorm sein können, sollte hier so schnell wie möglich eine anwaltliche Einschätzung eingeholt werden, bevor (!) Sie sich gegenüber der KSK äußern.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich bei der KSK zu wenig Einkommen gemeldet habe?
Die KSK kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR festsetzen und Ihre Beiträge ab sofort auch erhöhen. Auch ist es möglich, dass die KSK Sie in der Zukunft häufiger prüft, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Einkommen realistisch melden.
Spezialisierte Anwältin für Künstlersozialkasse finden
Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und auf das Recht der Künstlersozialkasse (KSK) spezialisiert. Ich berate Künstler, Publizisten, Designer, Autoren, Fotografen, Musiker, Influencer und viele weitere Kreative zu allen Fragen rund um die KSK-Mitgliedschaft.
Zu meinen Schwerpunkten gehören die Aufnahme in die Künstlersozialkasse, die KSK Einkommensprüfung und Versichertenprüfung, die KSK-Mitarbeitergrenze, Nebentätigkeiten, gewerbliche Einkünfte, Auslandsaufenthalte, die Beendigung der KSK-Mitgliedschaft sowie Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide der Künstlersozialkasse.
Als hochspezialisierte Anwältin unterstütze ich Mandanten bundesweit bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und der Vertretung gegenüber der Künstlersozialkasse. Mein Ziel ist es, die Mitgliedschaft in der KSK zu sichern und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, denn: Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist eine enorme finanzielle Beitragsentlastung für Selbstständige.
Was ist eine KSK-Prüfung und wer ist davon betroffen?
Es gibt die sog. Einkommensprüfung (siehe Blogbeitrag) und Versichertenprüfung (siehe Blogbeitrag). Diese Prüfungen laufen unterschiedlich ab. Im Kern geht es bei diesen Prüfungen aber für die KSK darum, zu ermitteln, ob Sie noch Anspruch darauf haben, Mitglied in der KSK zu sein. Es wird also überprüft, ob Sie nach wie vor künstlerisch oder publizistisch tätig sind, zu hohe gewerbliche Nebeneinkünfte erzielen und Ihr Einkommen jährlich realistisch melden. Diese Prüfungen können daher massive finanzielle Folgen für die selbstständigen Künstler & Publizisten haben, nämlich:
- Verlust der Mitgliedschaft in der KSK für die Zukunft und die Vergangenheit
- Rückabwicklung der vergangenen Jahren mit hohen Nachzahlungsforderungen der Krankenkasse und DRV
- Beitragserhöhungen für die Zukunft
- Bußgeld
Wie läuft eine Versichertenprüfung der Künstlersozialkasse ab?
Eine Versichertenprüfung kann das ganze Jahr über eingeleitet werden. Entweder gibt es einen Anlass hierfür (z.B. Sie haben mit der KSK telefoniert und Informationen herausgegeben, die die KSK dazu veranlassen, bei Ihnen eine Prüfung durchzuführen) oder Sie werden einfach standardmäßig geprüft. Im Kern geht es darum, zu überprüfen, ob Sie in der Vergangenheit und auch in der Zukunft Anspruch darauf haben, Mitglied in der KSK zu sein, weil die Mitgliedschaft enorme finanzielle Vorteile für Selbstständige bringt (siehe Blogbeitrag).
Warum prüft die Künstlersozialkasse das Einkommen ihrer Mitglieder?
Die Mitgliedschaft in der KSK unterliegt gesetzlichen Besonderheiten im Vergleich zu „normalen“ Selbstständigen außerhalb der KSK. Selbstständige außerhalb der KSK müssen bei ihrer Krankenkasse und der DRV jährlich ihren Steuerbescheid einreichen, sodass auf die tatsächlichen Gewinne die Beiträge berechnet werden können. In der KSK gibt es die Besonderheit, dass die Beiträge nur auf die – vom Künstler allein geschätzten – Gewinne gezahlt werden müssen. Eine Überprüfung dieser Schätzung findet nur stichprobenartig statt im Rahmen der sog. Einkommensprüfung (siehe Blogbeitrag) oder Versichertenprüfung (siehe Blogbeitrag). Die KSK möchte mit dieser Prüfung also sicherstellen, dass die selbstständigen Künstler und Publizisten nicht zu wenig Einkommen melden, um Beiträge zu „sparen“. Es ist aber auch nicht rechtmäßig, ein zu hohes Einkommen zu melden, weil Sie ansonsten Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten, auf die Sie gar keinen Anspruch haben.
Was passiert bei einer Einkommensprüfung durch die KSK?
Zunächst prüft die KSK, ob Sie zu viel oder zu wenig Einkommen geschätzt und gemeldet haben. Wer zu viel meldet, bezieht nämlich Zuschüsse, auf die er gar keinen Anspruch hat. Wer zu wenig meldet, „spart“ dadurch Beiträge unrechtmäßig. Ein Verstoß kann in beiden Fällen zu einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR führen (siehe Blogbeitrag). Bei Anhaltspunkten, die sich aus den Angaben der Künstler oder aus deren Steuerbescheiden ergeben, kann die Einkommensprüfung zu einer Versichertenprüfung ausgeweitet werden (siehe Blogbeitrag). Dies kann mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein, wenn die Mitgliedschaft in der KSK für die Zukunft und für die Vergangenheit (also rückwirkend) durch die KSK in Frage gestellt wird.
Was passiert, wenn mein KSK-Einkommen zu niedrig geschätzt wurde?
Die KSK kann Sie verwarnen, Ihre Beiträge ab sofort erhöhen und Ihnen auch ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR auferlegen. Die KSK kann Sie zukünftig häufiger prüfen, um zu überprüfen, ob Sie Ihr Einkommen realistisch einschätzen.
Kann die KSK rückwirkend Beiträge nachfordern?
Wenn Sie die Mitgliedschaft in die KSK beantragen und erst Monate oder Jahre später aufgenommen werden, kommt es zu Beitragsnachforderungen durch die KSK, weil die Aufnahme rückwirkend erfolgt. Im Falle einer Einkommens- oder Versichertenprüfung kann die KSK hingegen selbst keine Beiträge nachfordern. Kommt es aber zu einem rückwirkenden Verlust der Mitgliedschaft in der KSK infolge dieser Prüfungen, können sehr hohe Nachzahlungsforderungen der Krankenkasse und der DRV entstehen.
Was ist ein KSK-Bußgeld und wann wird es verhängt?
Ein KSK-Bußgeld kann gegen selbstständige Künstler und Publizisten durch die Künstlersozialkasse verhängt werden, wenn sie gegen bestimmte Pflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz verstoßen haben, § 36 Abs. 1 KSVG. Praktisch relevant ist dabei das Bußgeld, weil die versicherten Künstler ein zu geringes Einkommen bei der KSK gemeldet haben. Die vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Einkommensmeldung kann ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR nach sich ziehen (§ 12 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 3, 36 Abs. 3 KSVG). Die KSK wird das Bußgeld anhand der Umstände des Einzelfalles bestimmen, je nach dem, ob Sie nur fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Verliere ich meine KSK-Mitgliedschaft, wenn ich zu wenig gemeldet habe?
Grundsätzlich nein. Eine zu geringe oder auch zu hohe Einkommensmeldung kann zunächst nur ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn die KSK aber bei Überprüfung des Einkommens Anhaltspunkte dafür entdeckt, dass der selbstständige Künstler oder Publizist aus anderen Gründen keinen Anspruch darauf hat, die Zuschüsse von der KSK zu beziehen, dann kann die Mitgliedschaft nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden. Gründe hierfür können sein:
- mehr als 1 angestellter Mitarbeiter
- längerer Auslandsaufenthalt
- geänderter Tätigkeitsschwerpunkt
- gewerbliche bzw. nicht-künstlerische Nebeneinkünfte
- zu geringere Gewinne von weniger als 3.900 EUR pro Jahr
Ich habe ein Schreiben der KSK zur Einkommensprüfung erhalten – was muss ich jetzt tun?
1. Tragen Sie Ihre Einkommensteuerbescheide der geprüften Jahre frühzeitig zusammen oder, falls noch nicht vorhanden, die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
2. Haben Sie erhebliche Abweichungen zwischen Ihrem gemeldeten Einkommen und Ihrem Gewinn laut den Steuerbescheiden?
3. Gibt es in den Steuerbescheiden Hinweise auf Nebeneinkünfte, gewerbliche Einkünfte oder Auslandsaufenthalte?
4. Hat sich Ihre künstlerische Tätigkeit seit der Aufnahme in die KSK geändert?
5. Haben Sie mehr als einen Mitarbeiter?
6. Haben Sie in einigen Jahren weniger als 3.900 EUR Gewinn erzielt?
7. Wenn Sie nur eine der vorgenannten Fragen mit Ja beantworten müssen oder sich unsicher sind, kontaktieren Sie in jedem Fall eine spezialisierte KSK-Rechtsberatung, bevor (!) Sie sich gegenüber der KSK äußern.
Was bedeutet es, wenn die KSK das tatsächliche Arbeitseinkommen für Vorjahre abfragt?
Die KSK überprüft, ob Sie Ihr Einkommen in den vergangenen Jahren realistisch gemeldet und geschätzt haben. Wenn Sie zu wenig oder zu viel gemeldet haben, droht ein Bußgeld. Im Rahmen der Prüfung kann auch insgesamt Ihre Mitgliedschaft in der KSK überprüft werden. Bei konkreten Anhaltspunkten droht dann der Verlust der Mitgliedschaft entweder für die Zukunft oder auch rückwirkend für die Vergangenheit. Der rückwirkende Verlust der Mitgliedschaft kann mit hohen Nachzahlungsforderungen Ihrer Krankenkasse (und sogar der DRV) verbunden sein.
Wie unterscheidet sich künstlerisches Einkommen von gewerblichem Einkommen bei der KSK?
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. So steht es im Gesetz, § 2 KSVG.
Auf dem Anmeldebogen der KSK finden Sie darüber hinaus eine Liste von Tätigkeiten, bei denen die KSK grundsätzlich davon ausgeht, dass es sich um „klassische“ künstlerische Tätigkeiten handelt. Aber auch bei den dort nicht genannten Tätigkeiten prüft die KSK, ob in den Werken eine eigenschöpferische Gestaltung zum Ausdruck kommt, sodass eine Versicherung über die KSK in Betracht kommt.
Die Abgrenzung zwischen einer künstlerischen und einer gewerblichen Tätigkeit gehört zu den häufigsten Streitpunkten bei der Künstlersozialkasse (KSK). Sie spielt sowohl bei der Aufnahme in die KSK als auch bei Einkommensprüfungen und Versichertenprüfungen eine zentrale Rolle. Die Entscheidung hängt nicht von starren Kriterien ab, sondern von einer rechtlichen Bewertung des Einzelfalls. Selbst Gerichte kommen hierbei häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine fehlerhafte Einordnung kann zur Ablehnung der KSK-Mitgliedschaft oder zum (rückwirkenden) Verlust des Versicherungsschutzes führen. Deshalb empfiehlt es sich, die eigene Tätigkeit frühzeitig durch eine spezialisierte KSK-Rechtsberatung prüfen zu lassen, bevor die KSK eine verbindliche Entscheidung trifft.
Detaillierte Informationen zur Abgrenzung finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Brauche ich einen Anwalt bei einer KSK-Prüfung?
Im Rahmen einer KSK-Prüfung kontrolliert die Künstlersozialkasse vor allem zwei Bereiche:
- Die Richtigkeit der gegenüber der KSK gemeldeten Arbeitseinkommen
- Das Fortbestehen der Voraussetzungen für die KSK-Mitgliedschaft, insbesondere die Ausübung einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
In den folgenden Fällen sollten Sie zwingend eine spezialisierte KSK-Rechtsberatung konsultieren, bevor (!) Sie sich gegenüber der KSK äußern:
1. Ihr gemeldetes Arbeitseinkommen weicht erheblich von Ihrem tatsächlichen Gewinn ab
2. In Ihren Steuerbescheiden gibt es Hinweise auf Nebeneinkünfte, gewerbliche Einkünfte oder Auslandsaufenthalte
3. Ihre künstlerische Tätigkeit hat sich seit der Aufnahme in die KSK geändert
4. Sie beschäftigen mehr als einen Mitarbeiter
5. Sie haben in einigen Jahren weniger als 3.900 EUR Gewinn erzielt
Wie finde ich eine spezialisierte Anwältin für Künstlersozialkasse-Fragen?
Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und habe mich auf das Recht der Künstlersozialkasse (KSK) spezialisiert. Ich berate Künstler, Publizisten, Designer, Fotografen, Autoren, Musiker, Influencer und andere Kreative bundesweit zu allen rechtlichen Fragen rund um die KSK-Mitgliedschaft.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Aufnahme in die Künstlersozialkasse, KSK-Einkommensprüfungen, KSK-Versichertenprüfungen, die KSK-Mitarbeitergrenze, Nebentätigkeiten, gewerbliche Einkünfte, Auslandsaufenthalte, die Beendigung der KSK-Mitgliedschaft sowie Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide der Künstlersozialkasse.
Als auf KSK-Recht spezialisierte Anwältin unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit rechtssicher zu gestalten, Risiken für die KSK-Mitgliedschaft frühzeitig zu erkennen und ihre Interessen gegenüber der Künstlersozialkasse wirksam zu vertreten. Ziel meiner Beratung ist es, die Voraussetzungen für die KSK-Mitgliedschaft langfristig zu sichern und Probleme bereits zu vermeiden, bevor Nachforderungen, Bußgelder oder der Verlust der KSK-Mitgliedschaft drohen.
Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse kann für selbstständige Künstler und Publizisten einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeuten, da die KSK 50% der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt.
Wie lange dauert eine KSK-Prüfung?
Eine KSK-Einkommensprüfung dauert häufig mehrere Monate und zieht sich nach meiner Erfahrung bis zu zehn Monate hin. Umfang und Intensität der Prüfung hängen maßgeblich davon ab, ob die Künstlersozialkasse Anhaltspunkte dafür sieht, dass das gegenüber der KSK gemeldete Arbeitseinkommen nicht realistisch geschätzt wurde oder Zweifel an den Voraussetzungen für die KSK-Mitgliedschaft bestehen. Insbesondere prüft die Künstlersozialkasse, ob weiterhin eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt wird und damit ein Anspruch auf die Versicherung über die KSK fortbesteht. Je nach Einzelfall kann die KSK umfangreiche Unterlagen anfordern.
Versichertenprüfungen können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden oder weit über ein Jahr dauern. Auch hier hängt die Dauer der Prüfung maßgeblich davon ab, ob der Versicherte einen der nachfolgenden Punkte verwirklicht hat:
- Ihr gemeldetes Arbeitseinkommen weicht erheblich von Ihrem tatsächlichen Gewinn ab
- In Ihren Steuerbescheiden gibt es Hinweise auf Nebeneinkünfte, gewerbliche Einkünfte oder Auslandsaufenthalte
- Ihre künstlerische Tätigkeit hat sich seit der Aufnahme in die KSK geändert
- Sie beschäftigen mehr als einen Mitarbeiter
- Sie haben in einigen Jahren weniger als 3.900 EUR Gewinn erzielt