
Meldung des Arbeitseinkommens für Vorjahre 2026: Schreiben der KSK erhalten – Was jetzt wichtig ist
Kurz zusammengefasst
Die KSK-Einkommensprüfung 2026 steht bevor. Jedes Jahr überprüft die Künstlersozialkasse bei stichprobenartig ausgewählten Künstlern und Publizisten, ob das gemeldete Arbeitseinkommen mit dem tatsächlich erzielten Gewinn übereinstimmt. In diesem Beitrag erfahren Sie Besonderheiten zur KSK-Einkommensprüfung 2026, wie Sie sich verhalten sollten und wann aus einer Einkommensprüfung eine Versichertenprüfung wird.
So sieht das Schreiben „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ aus:

Das Wichtigste zur KSK-Einkommensprüfung
Eine anwaltliche Prüfung Ihres Falls ist sinnvoll, wenn mindestens zwei der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie wurden von der Künstlersozialkasse zur „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ angeschrieben.
- Ihr tatsächlicher Gewinn weicht deutlich vom gemeldeten Arbeitseinkommen ab.
- Sie haben gewerbliche Nebeneinkünfte oder andere nichtkünstlerische Einkünfte erzielt.
- Sie beschäftigen mehr als einen Mitarbeiter.
- Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit hat sich geändert.
- Sie haben sich längere Zeit im Ausland aufgehalten.
- Sie möchten vermeiden, dass die Prüfung vertieft wird und Sie aus der KSK ausgeschlossen werden.
- Sie möchten wissen, wie Sie auf das Schreiben der Künstlersozialkasse richtig reagieren.
Treffen einer oder mehrere Punkte auf Sie zu, sollten Sie sich vor einer Antwort an die KSK rechtlich beraten lassen.
1. Was ist eine KSK-Einkommensprüfung?
Das Schreiben „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ leitet die sog. Einkommensprüfung durch die Künstlersozialkasse ein.
Die KSK-Einkommensprüfung ist ein regelmäßiges Prüfverfahren der Künstlersozialkasse. In der Regel überprüft die KSK im Herbst – häufig ab September – stichprobenartig ausgewählte Versicherte. Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das in den vergangenen Jahren gegenüber der KSK gemeldete Arbeitseinkommen mit dem tatsächlich erzielten Gewinn übereinstimmt. Grundlage der KSK-Einkommensprüfung sind die Einkommensteuerbescheide des Künstlers oder Publizisten. Die Künstlersozialkasse vergleicht den tatsächlichen Gewinn mit den zuvor abgegebenen Einkommensschätzungen und prüft, ob erhebliche Abweichungen bestehen.
Weitere umfangreiche Hinweise zur Einkommensprüfung finden Sie in diesem Blogbeitrag.
a. Kann ich durch die KSK-Einkommensprüfung aus der Künstlersozialkasse ausgeschlossen werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine KSK-Einkommensprüfung dazu führen, dass die Künstlersozialkasse Ihre Mitgliedschaft genauer überprüft. Stellt die KSK im Rahmen der Einkommensprüfung Anhaltspunkte dafür fest, dass Sie möglicherweise die Voraussetzungen für die Versicherung über die Künstlersozialkasse nicht mehr erfüllen, bleibt es häufig nicht bei der reinen Prüfung Ihres Arbeitseinkommens.
Ergeben sich beispielsweise Hinweise
- auf gewerbliche Einkünfte,
- einen Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
- einen längeren Auslandsaufenthalt
oder andere Umstände, die Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben könnten, kann die KSK die Einkommensprüfung zu einer Versichertenprüfung ausweiten.
b. Was ist eine KSK-Versichertenprüfung?
Im Rahmen einer Versichertenprüfung prüft die Künstlersozialkasse dann nicht mehr nur die Höhe Ihres gemeldeten Arbeitseinkommens, sondern die grundsätzlichen Voraussetzungen Ihrer Mitgliedschaft. Die KSK untersucht insbesondere, ob Sie weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherung über die Künstlersozialkasse erfüllen oder ob Ihre Mitgliedschaft beendet werden muss.
Je nach Sachverhalt kann das dazu führen, dass Sie die Mitgliedschaft in der KSK infolge dieser Prüfung verlieren. Die Künstlersozialkasse prüft aber auch, ob die Voraussetzungen für die Versicherung bereits in der Vergangenheit nicht mehr vorgelegen haben, was im schlechtesten Fall zu einem rückwirkenden Rauswurf führen kann (beispielsweise, wenn Sie mehr als 1 Mitarbeiter beschäftigt oder zu hohe gewerbliche Nebeneinkünfte erzielt haben).
Weitere Hinweise zur Versichertenprüfung finden Sie hier.

c. Woher weiß ich, dass die KSK mich prüft?
Die KSK kündigt die KSK-Einkommensprüfung vorab an, nämlich dann, wenn Sie Ihr Jahresarbeitseinkommen für das nächste Jahr melden sollen.
Praxistipp: In der Regel erhalten Sie im September die Aufforderung von der KSK, Ihr Jahresarbeitseinkommen für das nächste Jahr zu melden. Wenn Sie in diesem Jahr die Aufforderung erhalten, Ihr Arbeitseinkommen für 2027 zu melden und Sie finden den nachfolgenden Satz im Schreiben der KSK, dann wissen Sie, dass Sie demnächst geprüft werden:

„Hinweis: Die Künstlersozialkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Einkommensverhältnisse der Versicherten stichprobenartig zu überprüfen. Sie werden in Kürze eine weitere Anfrage der Künstlersozialkasse erhalten, in der es um Ihre in den vergangenen Jahren erzielten Einkünfte geht.“
Wenn Sie befürchten, dass die Prüfung bei Ihnen negative Konsequenzen haben könnte, sollten Sie sich schon zu diesem Zeitpunkt rechtlich beraten lassen, um frühzeitig und fristgemäß gegenüber der KSK reagieren zu können.
2. Wie sollte ich auf die Anfrage der KSK reagieren?
Die betroffenen Künstler und Publizisten in der KSK fragen sich nach meiner Erfahrung häufig: Wie soll ich mich in der Prüfung verhalten? Wie sollte ich auf die Prüfung antworten?
Für das aktuelle Jahr 2026 kommt aber eine Besonderheit hinzu – die KI!
Viele Selbstständige nutzen mittlerweile auch KI, um ihren Fall rechtlich prüfen zu lassen, und das ist auch absolut sinnvoll! Falls Sie der KSK beispielsweise mit einem persönlichen Schreiben antworten möchten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Kopieren Sie KI-generierte Antworten nicht 1:1 und senden Sie diese nicht leichtfertig an die KSK. Die KSK erkennt das und das schadet mehr, als es hilft. Entwerfen Sie stattdessen mit Ihren eigenen Worten eine Antwort und lassen Sie diese von der KI überprüfen und sprachlich optimieren. Aber Achtung: Der Teufel solcher Formulierungen steckt im Detail!
- Seien Sie äußerst vorsichtig mit der Herausgabe von Informationen an die KSK. Die Preisgabe von zu vielen Informationen gegenüber der KSK kann zu einer Vertiefung der Prüfung führen, das heißt, zu einer Versichertenprüfung! Ich rate dringend davon ab, ein persönliches Schreiben an die KSK zu versenden, ohne es vorab anwaltlich überprüfen zu lassen. Meine praktische Erfahrung hat mir gezeigt, dass Künstler sich immer wieder missverständlich äußern, was zu einer unnötigen Vertiefung der Prüfung führt, die sich dann über Monate hinzieht.
- Lassen Sie Ihren Fall von der KI vorprüfen, aber hinterfragen Sie die Ergebnisse und Empfehlungen äußerst kritisch! Ich habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass die KI meinen Mandanten strategisch falsche Empfehlungen gegeben hat, die zu einer massiven Ausweitung der Prüfung geführt hätten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Nutzen Sie die KI; es ist ein sehr wertvolles Tool, aber wenn Sie sich in einem Rechtsgebiet nicht auskennen, können Sie fehlerhafte Empfehlungen im Zweifel nicht erkennen, weil es oft auf kleine Details ankommt. In diesem Fall ist es ratsam, das Ergebnis von einer spezialisierten KSK-Rechtsberatung überprüfen zu lassen.
- Der sinnvollste Zeitpunkt, sich rechtliche Unterstützung zu holen, ist daher bevor (!) Sie sich gegenüber der KSK äußern. In meiner Beratungspraxis erlebe ich es immer wieder: Wenn Sie erst am Ende oder im Laufe der Prüfung eine Rechtsberatung konsultieren, kann, wenn überhaupt, nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden.
3. Brauche ich einen Anwalt für die KSK-Prüfung?
In den vergangenen Monaten habe auch ich immer mehr erlebt, dass Mandanten ihren Fall rechtlich vorab durch eine KI geprüft haben. Dieses Vorgehen halte ich für absolut sinnvoll und empfehlenswert, jedoch mit einem großen ABER:
Die Empfehlungen, die die KI meinen Mandanten gegeben hat, waren teilweise richtig und hilfreich, teilweise aber auch falsch und hätten zu massiven Schäden bei meinen Mandanten geführt. Die Schwierigkeit für die Nutzer besteht darin, das eine vom anderen zu trennen.
a. Warum Sie eine KI-Antwort zur KSK-Prüfung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen sollten:
- Die KI arbeitet mit im Internet frei zugänglichen Informationen. Die gängigen KI-Tools haben aktuell keinen Zugriff auf die deutsche juristische Fachliteratur, weil die juristischen Fachverlage ihre Literatur natürlich streng schützen. Die deutschen Verlage haben zwar teilweise mittlerweile auch eigene KI-Angebote, diese werden in der Regel aber nur von Rechtsanwaltskanzleien genutzt (weil sie extrem teuer sind) und auch diese sind in KSK-Themen oft lückenhaft.
- Das Künstlersozialversicherungsrecht ist nämlich ein sehr kleines Nischenthema im deutschen Sozialversicherungsrecht, weshalb es insgesamt nur sehr wenig juristische Fachliteratur zu Detailfragen im Zusammenhang mit der KSK gibt. Selbst die KI’s von juristischen Fachverlagen (die wir Anwälte nutzen), geben nur sehr wenig hilfreiche Informationen.
- Wie die KSK prüft und wie sich die KSK im Rahmen einer Prüfung verhält, kann die KI nur mutmaßen, weil es hierüber keine öffentlichen Informationen gibt. Langjährig spezialisierte KSK-Beratungen hingegen verfügen über sehr viel praktische Erfahrung darüber, wie sich die KSK in konkreten Einzelfällen verhält. Dabei geht es häufig gar nicht so sehr um juristische, sondern praktische Fragen.
Aus diesem Grund gibt die KI nach meiner Erfahrung immer wieder praktische Handlungsempfehlungen, die – je nach Fallgestaltung – richtig oder auch schlichtweg falsch und damit sogar schädlich sind.
Seien Sie deshalb bitte kritisch, wenn die KI Ihnen Empfehlungen hinsichtlich der Künstlersozialkasse gibt. Nutzen Sie die KI, um sich auf einen anwaltlichen Termin gut vorzubereiten und sich einen Überblick über die Thematik zu verschaffen. Aber fragen Sie sich immer sehr kritisch: Macht die Empfehlung der KI in meinem Fall wirklich Sinn oder sagt Ihnen Ihr Bauchgefühl etwas anderes?
b. In welchen Fällen ist eine anwaltliche Beratung bei einer KSK-Prüfung in jedem Fall sinnvoll?
- Ihr gemeldetes Arbeitseinkommen weicht erheblich von Ihrem tatsächlichen Gewinn ab
- In Ihren Steuerbescheiden gibt es Hinweise auf Nebeneinkünfte, gewerbliche Einkünfte oder Auslandsaufenthalte
- Ihre künstlerische Tätigkeit hat sich seit der Aufnahme in die KSK geändert
- Sie beschäftigen mehr als einen Mitarbeiter
- Sie haben in einigen Jahren weniger als 3.900 EUR Gewinn erzielt
- Sie haben sich für längere Zeit im Ausland aufgehalten
Vor allem in diesen Fällen ist es dringend zu empfehlen, eine anwaltliche Vorabeinschätzung einzuholen, bevor (!) Sie sich gegenüber der KSK äußern.
4. Sie brauchen rechtliche Unterstützung oder Sie sind Steuerberater/in?
Wenn Sie das Schreiben „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ von der KSK erhalten haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Angaben Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft haben können. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist häufig deutlich erfolgreicher als eine spätere Verteidigung gegen eine Versichertenprüfung.
Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und spezialisiert auf Rechtsfragen rund um die Künstlersozialkasse.
Das sagen Mandanten über meine Arbeit auf anwalt.de und Google.
Sie sind Steuerberater/in und benötigen fachliche Unterstützung zu Rechtsfragen des Künstlersozialversicherungsgesetzes? Kontaktieren Sie mich gerne! Ich freue mich immer über den fachlichen Austausch und bin auch immer an der Erweiterung meines Steuerberaternetzwerkes interessiert!
Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, vernetze ich mich gerne mit Steuerberatern, die die steuerlichen Deklarationspflichten für meine Mandantschaft übernehmen können und Interesse an einem fachlichen Austausch haben.
Ihre Rechtsanwältin
Romy Graske
