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DRV oder KSK kontaktieren – löst das eine Prüfung aus? Warum Sie vorher einen Anwalt konsultieren sollten

9 Juni 2026 | Global Mobility Law, KSK Künstler, KSK Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse

Quick Answer:

KSK oder DRV kontaktieren? Vorsicht: Schon eine telefonische Anfrage kann eine Prüfung wegen Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht oder KSK-Mitgliedschaft auslösen. Es drohen Beitragsnachforderungen, Bußgelder oder der Verlust der KSK-Mitgliedschaft. Im Zweifel vorab anwaltliche Ersteinschätzung einholen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontakt mit DRV oder KSK kann sofort eine Prüfung auslösen – auch bei telefonischen Anfragen
  • DRV prüft mögliche Scheinselbstständigkeit bei Arbeitgebern und Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen
  • KSK prüft gewerbliche Nebeneinkünfte und die KSK-Mitgliedschaft von Künstlern & Publizisten
  • Risiko bei Prüfungen: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Rentenversicherungsbeiträgen, Künstlersozialabgabe, Verlust der KSK-Mitgliedschaft, Bußgelder
  • Auch nur kurze Anfragen gegenüber DRV oder KSK können eine Betriebsprüfung auslösen
  • Vor Kontakt mit Behörden sollte die Rechtslage anwaltlich geprüft werden
  • Themen: DRV-Prüfung, KSK-Prüfung, Scheinselbstständigkeit bei Arbeitgebern, Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen, Künstlersozialkasse

1. DRV und KSK kontaktieren – wann droht eine Prüfung?

Künstler und Einzelunternehmer müssen sich einer schier unendlichen Reihe an Rechtsfragen stellen im Laufe ihres Berufslebens.

Hier nur ein kleiner Ausschnitt aus meiner Beratungspraxis:

  • Bin ich eigentlich scheinselbstständig?
  • Darf ich als selbstständiger Künstler oder Publizist in der KSK Nebeneinkünfte erzielen?
  • Muss ich als Selbstständiger Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
  • Muss ich als Unternehmen Künstlersozialabgabe zahlen?
  • Ich bin angestellt und nebenberuflich selbstständig. Muss ich auf meine Nebeneinkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen?

In meiner Kanzlei erlebe ich immer wieder diese typische Situation, die längst kein Einzelfall ist: „Ich wollte mich doch nur informieren und jetzt werde ich geprüft!“ Das berichten mir selbstständige Unternehmer, Künstler und Publizisten im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung leider immer wieder, was mich dazu veranlasst hat, diesen Blogbeitrag zu schreiben.

2. Löst eine Anfrage bei der DRV oder KSK automatisch eine Prüfung aus?

Meine klare Antwort: Ja!

Warum ist das so? Die DRV (Deutsche Rentenversicherung) und KSK (Künstlersozialkasse) sind staatliche Behörden. Sie sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, von Amts wegen eine Prüfung bei Selbstständigen einzuleiten, wenn sie von Umständen erfahren, die dafür sprechen, dass Sie KSK-Beiträge, Künstlersozialabgabe oder Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Die Behörden kommunizieren diese gesetzliche Pflicht nur nicht so deutlich. Die KSK und DRV erwecken in ihren Online-Beiträgen vielmehr den Eindruck, als könne man sie jederzeit um Rat fragen, ohne aber darauf hinzuweisen, dass konkrete Betriebsprüfungen bei den Selbstständigen oder  Arbeitgebern hierdurch ausgelöst werden können.

Beispiel aus meiner Beratungspraxis zur DRV: Ein Selbstständiger möchte sich bei der DRV über seinen Versicherungsverlauf informieren, um einschätzen zu können, wie viel Rente er einmal beziehen wird. Im Laufe der Anfrage teilt er mit, dass er selbstständig tätig ist. Wenn der Selbstständige bei der DRV bisher nicht als Selbstständiger bekannt war, wird die DRV automatisch eine Prüfung wegen einer möglichen Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI einleiten und das Formular V0023 übersenden. Hat der Selbstständige bis dato keine Rentenversicherungsbeiträge als Selbstständiger abgeführt (was er gar nicht wusste), steht dann eine Nachzahlungsforderung von rund 30.000 EUR für die vergangenen 4 Kalenderjahre im Raum (siehe vertiefend hierzu diesen Blogbeitrag zum Thema Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigen).

Beispiel aus meiner Beratungspraxis zur KSK: Ein über die KSK versicherter selbstständiger Künstler erkundigt sich bei der KSK telefonisch, ob und inwieweit gewerbliche Nebeneinkünfte zulässig sind. Der Künstler erwähnt auch, mittlerweile neue Tätigkeiten auszuüben, die er bei der Aufnahme in die KSK noch nicht ausgeübt hat. Die KSK versendet daraufhin standardisierte Formulare, um den Umfang der bisher erzielten gewerblichen Einkünfte zu prüfen. Die KSK wird auch prüfen, ob die neu aufgenommene Tätigkeit eine künstlerische Tätigkeit ist und damit der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt oder nicht, sodass ganz plötzlich die Mitgliedschaft in der KSK in Frage steht. Hier gilt der gleiche Maßstab wie bei Aufnahme in die KSK. Die KSK hat damit eine sog. Versichertenprüfung eingeleitet.

3. DRV Prüfung und KSK Prüfung: Diese Risiken bestehen konkret

 

Solche Prüfungen können massive negative Folgen für Sie als Selbstständigen haben: 

  • Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen an die DRV i.H.v. 30.000 EUR für die vergangenen 4 Jahre wegen Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI (Blogbeitrag zur Vertiefung)
  • Nachzahlung von Künstlersozialabgabe an die KSK als sog. Verwerter (Blogbeitrag zur Vertiefung)
  • Verlust der Mitgliedschaft in der KSK wegen nicht gemeldeter gewerblicher Nebeneinkünfte (Blogbeitrag zur Vertiefung)
  • Rückwirkende Einstufung als scheinselbstständig mit horrender Nachzahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei ausländischem Auftraggeber (Blogbeitrag zur Vertiefung)
  • Ggf. Bußgelder und Säumniszuschläge

Die hier benannten Folgen sind natürlich davon abhängig, um welchen Sachverhalt es sich bei Ihnen konkret handelt. Dies sind aber die Fälle, die ich schwerpunktmäßig in meiner Kanzlei unterstütze und immer wieder beobachte.

4.  Der größte Fehler: Unüberlegt Kontakt mit Behörden aufnehmen

Die typische Situation, die zu solch einer Prüfung führt: Der Selbstständige geht davon aus, seit Jahren alles richtig zu machen. Er möchte sich wegen einer Rechtsfrage informieren, spricht telefonisch hierzu mit der KSK oder DRV und plötzlich wird eine Prüfung eingeleitet.

Lassen Sie mich Ihnen deshalb folgenden Merksatz an die Hand geben:

Praxishinweis: Bei Sachverhalten, die Sie noch nicht verwirklicht haben, können Sie die jeweilige Behörde kontaktieren. Solange Sie beispielsweise noch keine Einnahmen erzielt haben. Sachverhalte, die Sie schon seit Jahren praktizieren und sich nun unsicher sind, wie diese rechtlich zu bewerten sind, sollten Sie immer vorab anwaltlich klären lassen!

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Beispiel aus meiner Beratungspraxis mit der gesetzlichen Krankenkasse: Sie sind bisher nebenberuflich selbstständig. Hauptberuflich waren Sie bisher angestellt und nebenberuflich haben Sie in den vergangenen Jahren mühsam Ihre selbstständige Tätigkeit aufgebaut, bis Sie endlich so viel verdienen, dass Sie überlegen, Ihr Anstellungsverhältnis aufzugeben. Sie kontaktieren Ihre Krankenkasse und möchten wissen, wie Sie damit umgehen sollen. Plötzlich möchte die Krankenkasse detaillierte Auskünfte darüber, wie hoch Ihre Gewinne in den vergangenen 4 Kalenderjahren waren. Haben Sie nämlich rein zahlenmäßig mehr verdient (Gewinn) als über Ihr Anstellungsverhältnis (Bruttogehalt) müssen Sie ggf. nachträglich gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zahlen (siehe im Detail diesen Blogbeitrag).

Aber auch nur unüberlegte oder missverständliche Aussagen können zu einer Prüfung führen. Erwähnen Sie beispielsweise eine Tätigkeit, die Sie der KSK bisher gar nicht gemeldet haben und bei der nicht ganz offensichtlich ist, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, kann auch das zur Überprüfung Ihrer Versicherungspflicht in der KSK führen. Folgende Beispiele bezüglich der KSK und der DRV sind hier erwähnenswert:

Alles, was Sie gegenüber den Behörden einmal mündlich oder schriftlich geäußert haben, ist dann aktenkundig und kann gegen Sie verwendet werden.

5. Warum eine Rechtsberatung vor dem Behördenkontakt entscheidend ist!

Meine praktische Erfahrung: Für Freiberufler und Soloselbstständige ist es die Fülle an unklaren Rechtsfragen, die ihr Unternehmen immer wieder belasten. Sie verfügen nicht über eine Rechtsabteilung. Es ist schon eine Herausforderung, überhaupt spezialisierte Rechtsanwälte für diese Rechtsfragen zu finden. Auf der anderen Seite geben die Behörden telefonisch kaum belastbare oder teilweise sogar falsche Antworten, wie ich immer wieder in Gesprächen mit Mandanten feststellen muss. Zudem besteht auf Seiten der Behörden kaum ein Verständnis dafür, welcher Bürokratie und unsicheren Rechtslage Einzelunternehmer ausgesetzt sind, deren Budget für Rechtsberatung natürlich auch begrenzt ist.

Behörden müssen Ihren Sachverhalt neutral prüfen und die Rechtsfolge anwenden, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das heißt, sobald die Behörde von relevanten Umständen erfährt, muss sie den Sachverhalt prüfen und rechtlich bewerten. Dabei haben die KSK und DRV keinen Ermessensspielraum. Sie versenden komplizierte Formulare, die massive finanzielle Auswirkungen haben können.  

Merke: Eine Behörde wie die Künstlersozialkasse, Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse ist nicht Ihr Dienstleister. Deren Aufgabe ist es, Beiträge für den Sozialstaat einzutreiben. Mein Eindruck ist dabei leider, dass diese hier nicht immer neutral und unbefangen mit den Selbstständigen umgehen.

Ein Anwalt hingegen vertritt ausschließlich Ihre Interessen und klärt Sie nicht nur über Ihre Pflichten, sondern auch über Ihre Rechte auf! Letzteres vermisse ich regelmäßig bei den Behörden.

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Eine spezialisierte Rechtsberatung kann Folgendes leisten:

  • Einschätzung des individuellen Risikos und konkreter Nachzahlungsforderungen der KSK oder DRV
  • Strategische Vorbereitung der Kommunikation gegenüber der Behörde
  • Vermeidung unnötiger Prüfverfahren
  • Schutz vor belastenden Aussagen unter Berufung auf Ihr Schweigerecht

6. Wann lohnt sich eine anwaltliche Beratung?

Wenn Sie bereits seit Jahren den bei Ihnen in Frage stehenden Sachverhalt verwirklicht haben, sollten Sie die Rechtslage unbedingt vorab anwaltlich prüfen lassen. Dies ist schon allein deswegen sinnvoll, um einschätzen zu können, wie hoch etwaige Nachzahlungsforderungen sein können und ob Sie aktuell überhaupt über die finanziellen Mittel verfügen. 

Setzen Sie das Nachforderungsrisiko oder die finanziellen Vorteile ins Verhältnis zur anwaltlichen Beratungsgebühr.

Beispiel für die KSK: Für 1 Jahr Mitgliedschaft in der KSK erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von rund 17.000 EUR (2026 für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das ist ein enormer finanzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber „normalen Selbstständigen“. Wo es möglich ist, sollten Sie sich diesen Vorteil bewahren. Der Verlust der Mitgliedschaft in der KSK kann die Folge einer Einkommensprüfung oder Versichertenprüfung durch die KSK sein.

Beispiel für die DRV:

Die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge als Selbstständiger betragen für 4 Kalenderjahre derzeit rund 30.000 EUR. Wer auch nur vorschnell oder fälschlicherweise rückwirkend von der DRV als rentenversicherungspflichtig eingestuft wird, ist einer enormen Nachzahlungsforderung ausgesetzt.

Dies gilt erst recht, wenn Sie für einen ausländischen Auftraggeber tätig sind und ein Scheinselbstständigkeitsrisiko besteht. Dieses Risiko müssen Sie als Auftragnehmer dann finanziell nämlich vollständig alleine tragen. Hier besteht ein Nachforderungsrisiko von rund 147.000 EUR für 4 Jahre.

Praxistipp: Der beste Zeitpunkt sich anwaltlich beraten zu lassen, ist immer vor der Prüfung bzw. bevor Sie sich äußern. Danach kann im Zweifel nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden.

7. Ich bin Ihre Spezialistin für Global Remote Law & das Künstlersozialversicherungsrecht

Als Rechtsanwältin (nach deutschem Recht) habe ich mich auf das grenzüberschreitende mobile Arbeiten (Global Remote Law) sowie das Künstlersozialversicherungsrecht spezialisiert und berate täglich kleine und mittelständische Digitalunternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer hierzu.

Das sagen Mandanten über meine Arbeit auf anwalt.de und Google.

Ich bin der festen Überzeugung, dass das grenzüberschreitende mobile Arbeiten nicht an der deutschen Bürokratie scheitern darf. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, verständliche und pragmatische Lösungen für Digitalunternehmen, Unternehmer und Arbeitnehmer zu entwickeln, um die remote Arbeit mit Bezug zu Deutschland umzusetzen.

8. Sie sind Steuerberater/in?

Sie sind als Steuerberater/in (z.B. Fachberater für internationales Steuerrecht) im Bereich des internationalen Steuerrechts tätig? Kontaktieren Sie mich gerne!

Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, vernetze ich mich gerne mit Steuerberatern, die die steuerlichen Deklarationspflichten für meine Mandantschaft übernehmen können und Interesse an einem fachlichen Austausch haben.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Rechtsanwältin
Romy Graske