
KSK für Industriedesigner: Wann gilt Industriedesign als künstlerische Tätigkeit?
Wann gilt Industriedesign als künstlerische Tätigkeit und wann als Herstellung bzw. Produktion? Worauf muss ich beim KSK-Mitgliedsantrag als Industriedesigner achten? Ist es sinnvoll, für die Aufnahme in die KSK einen Anwalt zu beauftragen? Welche finanziellen Vorteile bietet die KSK-Mitgliedschaft? Diese Fragen rund um Industriedesigner und Künstlersozialkasse beantworte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Kurz zusammengefasst
Können Industriedesigner Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden? Ja, allerdings kommt es entscheidend darauf an, wie Sie Ihr Einkommen erzielen. Wer sein Einkommen über Lizenzeinnahmen für die Verwertung von Produktentwürfen erzielt, kann als Künstler im Sinne des KSVG gelten. Wer seine Produkte dagegen selbst herstellt oder im eigenen Namen herstellen lässt und vermarktet, gilt grundsätzlich als Hersteller bzw. Produzent. Eine Aufnahme in die KSK kann dennoch möglich sein, wenn der Industriedesigner nachweisen kann, dass er in fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt ist.
1. Gilt Industriedesign als künstlerische Tätigkeit im Sinne des KSVG?
Die KSK erkennt Industriedesign nur dann als künstlerisch an, wenn Sie Ihre Einnahmen aus Lizenzverkäufen erzielen. Sobald Sie Ihre Produkte selbst herstellen und vermarkten, gelten Sie nicht mehr als Künstler im Sinne des KSVG.
Die KSK unterscheidet also zwischen Designern und Produzenten bzw. Herstellern.
a. Wann gilt ein Industriedesigner als Hersteller oder Produzent statt als Künstler?
Nur der Designer, der seine Produktvorlagen entwirft und Lizenzen hierüber verkaufen kann, wird als Künstler anerkannt. Dies geht zurück auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts:
„Die Tätigkeit der Klägerin entspricht nicht der einer Designerin im Sinne des KSVG. Soweit der Entwurf von Modeartikeln sowie von Gebrauchs- und Industrieprodukten betroffen ist, gilt als Designer/-in nur diejenige Person, die ihre Entwürfe ganz oder zumindest überwiegend durch die Vergabe von Lizenzen verwertet. Wer hingegen solche Güter nach eigenen Entwürfen selbst fertigt oder im eigenen Namen fertigen lässt und sie anschließend entweder selbst an die Endverbraucher veräußert oder an Handelsunternehmen oder sonstige Dritte, im Fall von Modeartikeln also zB an Modekaufhäuser oder Boutiquen verkauft, ist nach der Wertung des KSVG als Hersteller bzw als Produzent und nicht als Designer anzusehen.“ (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz.16).
b. Warum sind Lizenzverkäufe für die KSK-Anerkennung entscheidend?
Nach meiner Erfahrung ist das in der Praxis für Industriedesigner ein großes Problem, denn nur die wenigsten verdienen ihr Einkommen mit Lizenzeinnahmen. Selbst wenn Sie den gesamten Prozess über gestalterisch tätig sind, ist das nicht ausreichend.
Beispiel: Sie entwerfen einen extravaganten, einzigartigen Stuhl, gestalten diesen hinsichtlich der Farbauswahl, des Stoffs, des Musters sowie der Form ganz allein. Sie machen das Marketing für diesen Stuhl alleine, gestalten hierfür einen Instagram-Kanal, Ihre Webseite und entwickeln eine Marketingstrategie. Sie stellen den Stuhl auch alleine in Ihrer Werkstatt her. Sogar auf konkrete Änderungswünsche Ihres Kunden gehen Sie ein und fertigen den Stuhl individuell an. Trotzdem gelten Sie als Hersteller bzw. Produzent und nicht als Künstler.
Die Rechtsprechung des BSG ist hier sehr strikt:
„Künstlerstatus im Sinne des KSVG hat im Bereich des Entwurfs von modischer Kleidung (sowie von Modeaccessoires) nur der Designer, der seine Tätigkeit auf das Entwerfen beschränkt und mit der Herstellung und dem Absatz (Vermarktung) der entworfenen Güter nicht befasst ist.“ (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz.17).
„Im Gegensatz dazu stehen Berufsbilder bzw Tätigkeitsbereiche, in denen jemand einen Gebrauchsgegenstand nach eigenen Entwürfen selbst anfertigt bzw auf eigene Rechnung anfertigen lässt und anschließend sogar die Vermarktung vornimmt, also seine Einkünfte nicht allein an der Überlassung eines Entwurfs zur Verwertung durch Dritte erzielt, sondern vielmehr aus der Produktion und/oder der anschließenden Veräußerung der Gegenstände. Dann mag der Verwertungserfolg zwar auch von der Qualität des eigenen Entwurfs abhängen, aber das vorbereitende Design ist nur ein Teilbereich des komplexen Tätigkeitsbildes. In der Gesamtschau prägend ist in solchen Fällen eine Einheit aus Entwurf, Produktion und Vermarktung, wobei dies gleichermaßen für in kleiner und in großer Serie produzierte Gegenstände gilt. Ebenso wie beim Kunsthandwerker steht auch bei der Herstellung/Vermarktung selbst entworfener Produkte die Verwertung der Produktpalette im Vordergrund, sodass wegen einer etwaigen Versicherungspflicht nach dem KSVG nicht mehr allein an die eigenschöpferische Leistung beim Entwurf angeknüpft werden kann.“ (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz.18)
Industriedesign wird also nur dann als bildende Kunst i.S.d. KSVG anerkannt, wenn sich der Designer auf das Entwerfen der Produktvorlagen beschränkt und Einkünfte ausschließlich oder weit überwiegend aus Lizenzen für die Überlassung der Entwürfe erzielt (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz.18).
Andernfalls ordnet das BSG die Tätigkeit dem handwerklichen Berufsfeld zu.
2. Wie komme ich als Industriedesigner in die KSK, wenn ich meine Werke selbst herstelle und vermarkte?
Es gibt gewissermaßen ein „Schlupfloch“. Auch wenn Ihre Tätigkeit nach Lesart des BSG dem Handwerksbereich zugeordnet wird, können Sie dennoch als Mitglied in die KSK aufgenommen werden, nämlich:
- wenn der Selbstständige mit seinen Werken „in einschlägigen fachkundigen Kreisen als „Künstler“ anerkannt und behandelt wird und deshalb den Bereich der rein handwerksmäßigen oder gewerblichen Berufsausübung verlassen hat.“ (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz. 27.)
- Als Künstler sind Sie anerkannt, wenn Sie an Kunstausstellungen teilnehmen, in einem Künstlerlexikon aufgeführt werden, Auszeichnungen als Künstler erhalten haben oder von Kunstkritikern beachtet werden.
- Sie müssen der KSK also Beweise vorlegen, die Ihre Anerkennung als Künstler in Ihrer jeweiligen Branche belegen können (BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R, BeckRS 2012, 72516, Tz. 28.)
3. KSK lehnt Industriedesigner ab: Ein Praxisfall aus meiner Kanzlei
Nach meiner praktischen Erfahrung nimmt die KSK bei Industriedesignern vorschnell an, es handle sich um Produzenten. Sobald Sie Ihre Entwürfe auch selbst herstellen und eigenständig verkaufen, erkennt die KSK Sie nicht mehr als Künstler an.
Die KSK macht es sich nach meinem Eindruck hier im Anmeldeprozess aber auch eher leicht und fragt nicht im Detail nach, wie genau die konkrete Tätigkeit des Künstlers ausgestaltet ist.
Beispiel: Ein Mandant beantragte die Aufnahme in die KSK als Industriedesigner. Nach über zwei Jahren des Anmeldeprozesses erhielt er schließlich eine Absage. Daraufhin kontaktierte mich der Mandant, um seinen Fall von mir prüfen zu lassen und Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der KSK einzulegen. Innerhalb von nur drei Monaten wurde der Mandant schließlich in die KSK aufgenommen, allerdings nicht allein als Industriedesigner!
Wie konnte ich den Mandanten innerhalb von 3 Monaten in die KSK bringen, was vorher über zwei Jahre lang nicht möglich erschien?
4. KSK-Antrag als Industriedesigner: Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Als Anwältin habe ich die folgenden strategischen Maßnahmen unternommen, damit der Mandant in die KSK als Künstler aufgenommen werden konnte:
- Ich habe der KSK bewiesen, dass der Mandant in seiner konkreten Nische eben nicht einer rein handwerklichen Tätigkeit nachging, sondern einer neuen Kunst-Art. Konkret ging es um die sog. Paleo-Kunst. Die KSK nahm hier irrtümlich eine rein handwerkliche Tätigkeit an. Doch mein Mandant hatte sich in der Paleo-Kunstszene bereits einen Namen gemacht, nur hatte er dies der KSK bisher nicht in einer für die KSK verständlichen Form verdeutlichen können.
- Über eine fundierte Rechtsrecherche konnte ich ein 25 Jahre altes Urteil des Bundessozialgerichts ermitteln, das in einem vergleichbaren Fall bereits einmal entschieden hatte. Bei der hier in Frage stehenden Tätigkeit handelte es sich um eine künstlerische Tätigkeit, aber mit einem starken handwerklichen Anteil.
- Wir haben den künstlerischen Gestaltungsprozess des Mandanten detailliert beschrieben und damit die erforderliche „eigenschöpferische Leistung“ nachgewiesen, die sich eben nicht nur auf den handwerklichen Herstellungsprozess beschränkte.
- Nachdem ich Einsicht in die Verwaltungsakte bei der KSK genommen habe, konnte ich nachvollziehen, wie die KSK zu ihrer Entscheidung kam und damit den fehlerhaften Eindruck der Anmeldeunterlagen korrigieren. Die KSK antwortet gegenüber Künstlern sehr häufig mit standardisierten Textvorlagen. Den Antwortschreiben der KSK lässt sich daher häufig nicht konkret entnehmen, wie genau die KSK zu ihrer Entscheidung gekommen ist.
5. KSK-Mitgliedsantrag abgelehnt: Wann ist ein spezialisierter Anwalt sinnvoll?
Das Interessante an diesem Fall ist: Ich habe keine neuen Unterlagen für den Mandanten an die KSK übersendet. Vielmehr war das ein klassischer Fall eines misslungenen Anmeldeantrags an die KSK.
Als Anwältin habe ich die künstlerische Arbeit meines Mandanten für die KSK in die juristische Fachsprache übersetzt. Das war der Schlüssel zum Erfolg.
In diesem Fall kamen eine Reihe an Widrigkeiten zusammen:
- Der Künstler hatte sich in seinem Antrag auf Aufnahme in die KSK (sog. Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz) mehrfach missverständlich ausgedrückt. Er beschrieb sich als Industriedesigner, obwohl er die rechtlichen Vorgaben an Industriedesigner nach dem KSVG nicht eindeutig erfüllte, weil er gar nicht als klassischer Industriedesigner tätig war. Die KSK hatte aber nur diese Vorgaben geprüft, jedoch nicht darüber hinaus, nämlich ob der Mandant eventuell einer anderen künstlerischen Tätigkeit nachgeht. Deshalb erhielt der Mandant zunächst eine pauschale Ablehnung.
- Der Mandant hatte im Anmeldeprozess darüber hinaus Unterlagen vorgelegt und Informationen mitgeteilt, die mit seiner Kunst gar nichts zu tun hatten, und er hat die KSK damit in ihrer Bewertung gewissermaßen selbstverschuldet fehlgeleitet.
Nach meiner Einschätzung lag hier einfach ein Kommunikationsproblem zwischen Künstler und Künstlersozialkasse vor, wie ich es sehr häufig erlebe.
Der Künstler konnte der KSK nicht verdeutlichen, worin seine künstlerische Tätigkeit bestand. Er war studierter Industriedesigner und meldete sich dementsprechend bei der KSK auch so an, obwohl er eine andere künstlerische Tätigkeit ausübte, die nach den rechtlichen Vorgaben nur einfach nicht als „klassisches“ Industriedesign einzuordnen war. Die KSK machte sich nicht die Mühe, hier detailliert und umfassend nachzufragen und auch nach Umständen zu suchen, die zu Gunsten des Künstlers sprachen.
Einen Anwalt für die Aufnahme in die KSK zu konsultieren kann deshalb aus mehreren Gründen sinnvoll sein:
- Eine spezialisierte KSK-Rechtsberatung weiß, welche Anforderungen an die konkrete künstlerische Tätigkeit gestellt werden, oder kann dies in juristischen Datenbanken recherchieren.
- Eine Rechtsanwältin kann dem Künstler dabei helfen, der KSK in der juristischen Fachsprache zu erläutern und zu beweisen, wie der Künstler ganz konkret die Anforderungen an die künstlerische Tätigkeit i.S.d. KSVG erfüllt.
- Ein Rechtsanwalt kann vor allem bewerten, welche Informationen für die Aufnahme in die KSK juristisch relevant sind und welche nicht. Gerade hier neigen Künstler dazu, viel zu viele Informationen an die KSK preiszugeben. Das überfrachtet den Mitgliedsantrag und kann die KSK mehr verwirren, als das es hilft.
Tipp: Ein Jahr Mitgliedschaft in der KSK kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 16.000 EUR pro Jahr (für 2026) verschaffen, wenn Ihr Gewinn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Das „Investment“ in eine spezialisierte KSK-Beratung amortisiert sich also schon im 1. Jahr, während Sie im Idealfall sogar Jahrzehnte von den jährlichen Zuschüssen der KSK profitieren. Die Mitgliedschaft in der KSK ist damit ein enormer finanzieller Wettbewerbsvorteil für Selbstständige:
- Selbstständige außerhalb der KSK zahlen ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge von über 40% alleine, während die KSK für KSK-Mitglieder die Hälfte davon übernimmt!
- Anders als Selbstständige außerhalb der KSK, zahlen KSK-Mitglieder ihre Beiträge auch nur auf ihren geschätzten und nicht ihren tatsächlichen Gewinn.

Als Mitglied in der KSK haben Sie also einen finanziellen Wettbewerbsvorteil von rund 20% gegenüber Selbstständigen, die nicht Mitglied in der KSK sind!
6. KSK-Mitgliedschaft: Was passiert, wenn sich meine Tätigkeit oder Einkommensquellen ändern?
Die rechtlichen Fallstricke meines Mandanten enden nur leider nicht mit der Aufnahme in die KSK.
Was passiert, wenn ein als Industriedesigner gemeldetes Mitglied in der KSK im Laufe der Zeit seinen Tätigkeitsschwerpunkt ändert und sich andere Einkommensquellen erschließt?
Wann eine Tätigkeit als künstlerisch (oder publizistisch) von der KSK anerkannt wird, lässt sich vor allem bei neuartigen Tätigkeitsfeldern nie mit absoluter Sicherheit vorhersagen. Aktuell stehen die selbständigen Künstler & Publizisten beispielsweise gerade vor der Herausforderung, sich neue Geschäftsmodelle und Einkommensquellen erarbeiten zu müssen infolge der KI.
Wenn Sie sich weitere Einkunftsquellen als Künstler erschließen wollen oder Ihre Tätigkeit sich insgesamt seit der Anmeldung bei der KSK schwerpunktmäßig verändert hat, müssen Sie immer wieder prüfen, ob diese neuen Tätigkeiten noch künstlerisch i.S.d. KSVG sind. Andernfalls erzielen Sie gewerbliche Nebeneinkünfte und diese können Ihre Mitgliedschaft in der KSK massiv gefährden.
Sobald sich also Ihr Tätigkeitsschwerpunkt oder Ihre Einkommensquellen ändern, gelten die gleichen hohen Maßstäbe wie ursprünglich bei Aufnahme in die KSK.
7. Neue Tätigkeit nicht bei der KSK gemeldet: Kann ich meine KSK-Mitgliedschaft rückwirkend verlieren?
Wenn Sie im Laufe Ihrer Mitgliedschaft in der KSK Ihre künstlerischen Tätigkeiten geändert haben oder sich gänzlich neue Einkommensquellen erschlossen haben, gilt das Folgende:
- Die neuen Tätigkeiten bzw. Einkommensquellen stellen ohne jeden Zweifel eine künstlerische Tätigkeit dar? Dann ist Ihre Mitgliedschaft in der KSK nicht gefährdet.
- Handelt es sich bei den neuen Tätigkeiten oder Einkommensquellen hingegen nicht um eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, müssen Sie darauf achten, die Grenzwerte für gewerbliche Nebeneinkünfte einzuhalten. Andernfalls können Sie Ihre Mitgliedschaft in der KSK nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für die Vergangenheit verlieren.
Praxistipp: Wenn Sie bereits Einkünfte in erheblichen Umfang erzielt haben, bei denen Sie Zweifel haben, ob es sich hierbei noch um künstlerische oder publizistische Tätigkeiten im Sinne der KSK handelt, lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie die KSK kontaktieren.
Übrigens: Die KSK überprüft, ob Sie nach wie vor einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen im Rahmen der sog. Einkommensprüfung oder Versichertenprüfung. Spätestens dann, wenn Sie solch eine Prüfungsankündigung von der KSK erhalten haben und Zweifel an der künstlerischen Qualität Ihrer Einkünfte haben, sollten Sie sich – bevor Sie sich gegenüber der KSK äußern – einmal neutral anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie sich gegenüber der KSK einmal (und sei es auch nur missverständlich) äußern, kann im Zweifel nicht einmal mehr Schadensbegrenzung betrieben werden.
8. Sie brauchen rechtliche Unterstützung oder Sie sind Steuerberater/in?
Ich bin Rechtsanwältin Romy Graske und spezialisiert auf Rechtsfragen rund um die Künstlersozialkasse.
Das sagen Mandanten über meine Arbeit auf anwalt.de und Google.
Sie sind Steuerberater/in und benötigen fachliche Unterstützung zu Rechtsfragen des Künstlersozialversicherungsgesetzes? Kontaktieren Sie mich gerne! Ich freue mich immer über den fachlichen Austausch und bin auch immer an der Erweiterung meines Steuerberaternetzwerkes interessiert!
Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, vernetze ich mich gerne mit Steuerberatern, die die steuerlichen Deklarationspflichten für meine Mandantschaft übernehmen können und Interesse an einem fachlichen Austausch haben.
Ihre Rechtsanwältin
Romy Graske


