Versichertenprüfung durch die KSK – KSK überprüft Ihren Versichertenstatus?
Sie sind als selbstständiger Künstler oder Publizist über die Künstlersozialkasse versichert? Sie haben ein Schreiben der KSK erhalten:
„Überprüfung der Voraussetzungen Ihrer Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz gemäß der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO)?“ verbunden mit einem Fragebogen zur Überprüfung der Voraussetzungen Ihrer Versicherungspflicht nach dem KSVG
Sie sind unsicher, was diese Versichertenprüfung für Sie bedeutet?
In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einen Überblick geben, warum die KSK Sie prüft, worum es bei dieser Prüfung geht und worauf Sie achten sollten.
1. Was ist die Versichertenprüfung der KSK?
Überprüfung, ob der Anspruch auf Zuschüsse noch besteht
Mit der sog. Versichertenprüfung möchte die KSK überprüfen, ob Sie noch Anspruch darauf haben über die KSK versichert zu sein. Im Kern geht es darum zu überprüfen, ob Sie noch künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Denn, wenn nicht, verlieren Sie Ihre Mitgliedschaft in der KSK. Das heißt, Sie erhalten keine Zuschüsse mehr von der KSK zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung.
Eine Versichertenprüfung wird beispielsweise durch solch einen Brief (siehe nachfolgend) eingeleitet.
Überprüfung Ihres gemeldeten Arbeitseinkommens
Des Weiteren überprüft die KSK, ob Sie Ihr Arbeitseinkommen (= Gewinn) realistisch geschätzt und ordnungsgemäß gemeldet haben. Sollten Sie über mehrere Jahre hinweg ein deutlich zu geringes Arbeitseinkommen gemeldet haben, um „Beiträge zu sparen“ kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden (weitere Details finden Sie hier). Aus diesem Grund verlangt die KSK im Rahmen der Versichertenprüfung auch die Vorlage Ihrer Einkommensteuerbescheide, um Ihr gemeldetes (geschätztes) Arbeitseinkommen mit Ihrem tatsächlichen Arbeitseinkommen (= Gewinn laut Steuerbescheid) abzugleichen.
2. Warum werden ausgerechnet Sie geprüft?
Rechtsgrundlage der Versichertenprüfung ist die KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO). Die KSK prüft ausgerechnet Sie, weil sie beispielsweise Kenntnis davon erlangt hat, dass Sie möglicherweise falsche Angaben gemacht haben, Mitteilungspflichten nicht nachgekommen sind oder Sie in drei aufeinander folgenden Jahren keine Meldung Ihres Arbeitseinkommens abgegeben haben (§ 3 Abs. 2 KSVGBeitrÜV).
Anlass der Prüfung kann aber auch sein, dass die KSK es nach ihrem Ermessen für notwendig hält, Sie einmal zu prüfen (§ 3 Abs. 2 KSVGBeitrÜV).
3. Wie sollten Sie sich im Rahmen der Versichertenprüfung verhalten?
Hierzu kann ich Ihnen die folgenden Handlungsempfehlungen geben:
- Seien Sie immer kooperativ und ignorieren Sie die Schreiben der KSK bitte nicht! Es gilt wie so oft im Leben, die Augen davor zu verschließen und Briefe einfach nicht zu beantworten löst in den seltensten Fällen das Problem, jedenfalls dann, wenn Ihnen eine Behörde schreibt.
- Halten Sie die Fristen ein! Zunächst wird Ihnen die KSK eine Stellungnahmefrist (sog. Anhörung) setzen, halten Sie diese Frist ein oder bitten Sie um eine Fristverlängerung. Nur bei Rechtsbehelfsfristen (das sind Fristen für Rechtsbehelfe gegen Bescheide wie die Widerspruchs- und Klagefrist) ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Lassen Sie insbesondere solche Fristen niemals verstreichen!
- Auch wenn Sie sich kooperativ verhalten sollen, gilt der allgemeine Grundsatz: Less is more! Das heißt, manchmal verlangt die KSK mehr von Ihnen, als sie eigentlich darf. Beispielsweise können Beitragsrückforderungen verjährt sein oder die KSK darf nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Jahren Unterlagen von Ihnen verlangen, aber eben nicht darüber hinaus (z.B. nur für die vorangegangenen 6 Jahre gem. § 13 Abs. 1 KSVG hinsichtlich Ihres Arbeitseinkommens). Wenn die KSK die Vorlage von Unterlagen für sehr viele zurückliegende Jahre verlangt oder auch für Jahre einer eigentlich bereits abgeschlossenen Prüfung, sollten Sie im Zweifel anwaltlich vorher (!) überprüfen lassen, ob Sie wirklich rechtlich dazu verpflichtet sind, die angeforderten Unterlagen für die genannten Jahre vorzulegen. Geben Sie keine Geschäftsunterlagen heraus, bevor Sie nicht sicher geklärt haben, dass die KSK eine Rechtsgrundlage für die Herausgabe der Unterlagen hat (Stichwort: Verjährung!).
4. Was sind mögliche Folgen der Versichertenprüfung?
Für die Zukunft
Wenn Sie die Mitgliedschaft in der KSK verlieren, müssten Sie sich zukünftig als „normaler“ Selbstständiger privat versichern und das wird in der Regel mindestens doppelt so teuer wie bisher. Warum die Mitgliedschaft in der KSK finanziell so attraktiv ist, habe ich bereits in diesem Blogbeitrag einmal detaillierter beschrieben.
Zusammengefasst ergeben sich zwei immense finanzielle Vorteile aus der Mitgliedschaft in der KSK:
- Sie zahlen nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (bzgl. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung) und sind damit finanziell einem Arbeitnehmer gleichgestellt, obwohl Sie alle Vorteile eines Selbstständigen genießen.
- Die Beiträge werden von der KSK nur auf Grundlage Ihres geschätzten (!) Gewinns berechnet, nicht auf Basis Ihres tatsächlichen Gewinns. Das verleitet manch einen dazu über Jahre hinweg einen sehr niedrigen Gewinn zu prognostizieren, um Beiträge „zu sparen“. Die Konsequenzen dieses illegalen Verhaltens habe ich bereits in diesem Blogbeitrag geschildert.
Für die Vergangenheit
Wenn Sie über Jahre hinweg gewerbliche Nebeneinkünfte nicht angegeben haben, kann die KSK sogar gezahlte Zuschüsse von Ihren zurückverlangen und Sie müssen sich nachträglich selbst versichern.
Hierdurch können enorme Summen an Krankenversicherungsbeiträgen auflaufen. Einen detaillierten Überblick über das Thema KSK und Nebeneinkünfte habe ich bereits hier gegeben.
5. Wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?
- Wenn Sie Nebeneinkünfte erzielt (aus gewerblicher oder einer anderen nicht-künstlerischen Tätigkeit) und diese nicht der KSK gemeldet haben.
- Wenn Sie in den vergangenen Jahren deutlich zu wenig Arbeitseinkommen bei der KSK gemeldet haben, um Beiträge „zu sparen“.
- Wenn Sie ernsthaft befürchten Ihre Mitgliedschaft in der KSK zu verlieren. Der Verlust der Mitgliedschaft in der KSK bedeutet einen enormen finanziellen Schaden für Sie, weil Sie in der Zukunft keine Zuschüsse mehr zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhalten. Eine solche Entscheidung oder auch nur Androhung (sog. Anhörung) durch die KSK sollten Sie immer durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen!
- Der Schwerpunkt Ihrer künstlerischen Tätigkeit hat sich geändert und Sie sind sich unsicher, ob Sie noch als Künstler (oder Publizist) von der KSK betrachtet werden.
6. Sie brauchen rechtliche Unterstützung?
Wenn Sie unsicher sind, welche Auswirkungen die aktuelle Versichertenprüfung auf Ihren Versichertenstatus in der KSK haben wird, kontaktieren Sie mich natürlich jederzeit. Seit mehreren Jahren begleite ich Künstler und Publizisten zu Rechtsfragen der KSK und kann daher auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
7. Sie sind Steuerberater/in?
Sie sind Steuerberater/in und benötigen fachliche Unterstützung zu Rechtsfragen des Künstlersozialversicherungsgesetzes? Kontaktieren Sie mich gerne! Ich freue mich immer über den fachlichen Austausch und bin auch immer an der Erweiterung meines Steuerberaternetzwerkes interessiert!
Ihre Rechtsanwältin
Romy Graske