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Was muss ich als Arbeitnehmer beachten, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig zu werden droht?

Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer einzelne Monatslöhne Jahre später an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen, wenn über das Unternehmen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Vor allem Buchhalter und leitende Angestellte, die mit der finanziellen Überwachung des Unternehmens betraut sind haben somit in der Regel frühzeitig Kenntnis von einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Die Rückforderung erfolgt nach den Regelungen der Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO.

Erfreulicherweise gilt für ab dem 05.04.2017 eröffnete Insolvenzverfahren eine erhebliche gesetzliche Einschränkung.

Lohnzahlungen an Arbeitnehmer können dann nicht vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn zwischen der Arbeitsleistung und der Zahlung des Arbeitslohnes nicht mehr als 3 Monate liegen (sog. Bargeschäftsprivileg § 142 Absatz 2 Satz 2 InsO).

Wenn Euer Arbeitgeber also regelmäßig Euren Lohn verspätet zahlt und Ihr ahnt, dass er zahlungsunfähig zu werden droht, solltet Ihr bevor Ihr Vollstreckungsmaßnahmen o.ä. einleitet um Eure Lohnansprüche abzusichern, Rechtsrat einholen um sicherzustellen, dass Ihr Teile Eures Lohns nicht später an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müsst.

Handlungsempfehlung

Damit Euch verspätet gezahlter Lohn nicht selbst in ernsthafte finanzielle Probleme manövriert, solltet Ihr bereits im Vorhinein beachten:

• Lest in Eurem Arbeitsvertrag nach, ob es Ausschlussfristen gibt, innerhalb derer ihr Eure Lohnansprüche schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müsst. Was schriftlich genau bedeutet haben wir in dem Video erklärt: „E-Mail ist nicht schriftlich“ https://youtu.be/qBqTCU0Lv78

• Außerdem ist es außerordentlich wichtig immer eine finanzielle Rücklage von mindestens 3 Monaten am besten auf dem Tagesgeldkonto zu haben. So habt ihr nicht die finanzielle Unsicherheit im Nacken wenn Lohn nicht ausgezahlt wird und könnt Euch ganz darauf konzentrieren Eure Ansprüche prüfen zu lassen und schließlich abzusichern.

Weitere Informationen zum Thema Insolvenzanfechtung findet Ihr auch hier:

# 31 Insolvenzanfechtung | Vorsicht bei Zahlungsausfällen https://youtu.be/_htde1q7XIY

 

Mehr über Graske Rechtsanwälte und Frau Rechtsanwältin erfährst Du unter:

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Bei speziellen Fragen können Sie uns gerne eine Nachricht zukommen lassen!


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